Kulturstaatsminister will rasch ein neues Leistungsschutzrecht einführen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, war sich bei einem Gespräch mit Spitzenvertretern von Verlagen einig, dass der erweiterte Schutz von Presseerzeugnissen im Netz zügig zu verankern sei.

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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, hat sich am gestrigen Dienstag mit Spitzenvertretern von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen im Bundeskanzleramt zu einem Gespräch über die umstrittene Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet getroffen; mit einem neuen Leistungsschutzrecht soll die gewerbliche Weitervervendung von Inhalten, die von Verlagen online publiziert werden, vergütet werden. Das Vorhaben ist jedoch sehr umstritten, da bislang unklar ist, was genau von diesem Leistungsschutzrecht betroffen sein soll und inwieweit etwa das Zitatrecht oder Verlinkungsmöglichkeiten ausgehebelt werden.

Der CDU-Politiker war sich nach eigenen Angaben mit den Teilnehmern der nicht-öffentlichen Runde einig, dass das entsprechende Leistungsschutzrecht "nun zügig" gesetzlich verankert werden müsse. Union und FDP hatten sich zuvor im Oktober in ihrer Koalitionsvereinbarung prinzipiell darauf verständigt, eine entsprechende Gesetzesinitiative anstreben zu wollen.

Die Erwartungen der Verlagsbranche an das Tempo der Bundesregierung bei der Schaffung des begehrten zusätzlichen Schutzrechts sind bisher enttäuscht worden. So rechneten Cheflobbyisten im November noch Ende 2009 mit einem Referentenentwurf. Zugleich ließen sie aber entscheidende Fragen zur Ausgestaltung des gewünschten Normenwerks offen. Ungeklärt blieb so bislang etwa, wer Geld in die Kasse einer vorgeschlagenen neuen Verwertungsgesellschaft für gewerbliche Nutzungen von Verlagsinhalten einzahlen soll.

Der Kulturstaatsminister erklärte nun allgemein, dass die "digitale Revolution" Presseverleger vor "große Herausforderungen" stelle. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb sei es wichtig, "die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen". Im Gegensatz zu Tonträgerherstellern, Sendeunternehmern, Filmproduzenten oder Konzertveranstaltern seien ihre "organisatorischen, technischen und unternehmerischen Leistungen" bislang nicht rechtlich abgesichert.

Neumann betonte aber zugleich, dass die gesetzliche Einführung des neuen Leistungsschutzrechts keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber mit sich bringen dürfe. Es müsse "insgesamt eine angemessene und ausgewogene Lösung" gefunden werden. Zuvor hatten Rechtsgutachten herausgearbeitet, dass Urheber und Verwerter in der Streitfrage unterschiedliche Interessen haben. Verleger sehen demnach das Internet vielfach als Konkurrenz zu ihren klassischen Printprodukten. Autoren hätten dagegen ein Interesse daran, dass ihre Texte möglichst umfassend verbreitet werden. Diese Widersprüche müssten berücksichtigt werden. Die angekündigte Rechtsänderung habe zudem einen Vorteil für die Allgemeinheit mit sich zu bringen. (jk)