S.A.D. gibt im Streit um DVD-Kopierer klein bei

Das Softwareunternehmen nimmt seinen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zurück, die das Anbieten eines Patches für den DVD-Kopierer "MovieJack" untersagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 270 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Softwareunternehmen S.A.D. hat heute während einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I seinen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zurückgenommen. Es habe die Verfügung, die die das Anbieten eines Patches für den DVD-Kopierer "MovieJack" untersagt, als endgültige Regelung anerkannt, teilt der Rechtsanwalt der großen Plattenfirmen Johannes Waldorf mit. Das Gericht habe unter anderem "sehr deutlich" gemacht, dass ein Knacken von Kopierschutzmaßnahmen niemals zulässig sein könne. Bei S.A.D. war bislang niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Anfang Februar hatte die deutsche Landesgruppe der IFPI eine Unterlassungsverfügung gegen das S.A.D. erwirkt, die diesem das Anbieten eines Patches für seinen DVD-Kopierer "MovieJack" untersagt. Der Patch ermöglichte das Anfertigen von bis zu drei Privatkopien verschlüsselter Video-DVDs, was von S.A.D. als "Copy Count" bezeichnet wird. (anw)