Verbraucherschützer gehen gegen Kinder-Websites vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt einige Betreiber von Webseiten, die sich speziell an Kinder richten, wegen "unlauterer Werbung" ab.

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Von
  • Jürgen Kuri

"Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung." Das ist das Fazit, die deutsche Verbraucherschützer nach einer Überprüfung von Kinderportalen mit Spiele-Webseiten ziehen. Betreiber von Kinder-Internetseiten trennen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Werbung nicht klar genug von Inhalten. Die Verbraucherschützer wollten mit ihrer stichprobenartigen, nicht repräsentativen Untersuchung nach eigenen Angaben "Probleme identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind". Auch sollte festgestellt werden, ob die Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet.

Ein Ergebnis: Elf Anbieter von Kinderportalen wurden wegen "unlauterer Praktiken" abgemahnt. Laut dem Verbraucherschützer-Verband wurden in sechs Fällen Unterlassungserklärungen abgegeben. In zwei Fällen werde Klage eingereicht; drei Fälle befänden sich noch im "außergerichtlichen Verfahrensstadium".

"Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", erklärt Carola Elbrecht, beim vzbv Leiterin des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Bei Kinderwerbung im Netz müsse ein strengerer Maßstab gelten als bei Reklame für Erwachsene, betonten die Verbraucherschützer. Häufig sei sie direkt in den Inhalt eingebunden und von den Jüngsten nicht zu erkennen; teilweise sei es sogar für Erwachsene schwierig gewesen, zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt zu unterscheiden. Betreiber sollten Kinder nicht durch als Spiele getarnte Werbung täuschen und auf Links zu nicht altersgerechten Seiten verzichten.

Der vzbv hat als weiteres Ergebnis der Untersuchung einen Forderungskatalog (PDF-Datei) speziell für Kinder-Spielewebsites aufgestellt. Darin heißt es unter anderem, Angebote für Kinder sollten grundsätzlich werbefrei sein, keine Popup-Werbung enthalten und keine als Spiel getarnte Werbung. Auch seien Werbeinhalte, auch von Drittanbietern, vom Betreiber der Kinder-Site "stets auf ihre Inhalte und Alterstauglichkeit und nach den Maßstäben des Trennungsgebotes zu prüfen".

Dass die Werbewirtschaft den Vorwürfen erst einmal widerspricht und die Sache anders sieht, verwundert nicht: Der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates, Volker Nickel, hält die Aufregung um Kinderwerbung für übertrieben. "Wenn Kinder etwas kaufen wollen, sind immer noch die Eltern dazwischen", betonte er laut dpa. Wer Kinderwerbung dämonisiere, stelle die Jüngsten als naiv dar. Es sei Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Minikonsumenten über Funktionen von Werbung aufzuklären. (jk)