Cebit

Erste Open-Source-Lizenz made for Germany

Die Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken ist auf das deutsche Recht maßgeschneidert und geht vor allem auf hiesige Haftungsbedingungen ein.

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Der Senator für Finanzen der Hansestadt Bremen hat am Donnerstag auf der CeBIT die erste Open-Source-Lizenz vorgestellt, die genau auf das deutsche Recht zugeschnitten ist. Die "Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken" (PDF) ist im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatische Datenverarbeitung Bund, Länder, Kommunaler Bereich (KoopA ADV) entwickelt worden, der gemeinsame Grundsätze für den Einsatz der Informationstechnik für die Verwaltungen von Bund und Ländern in enger Kooperation mit der Wirtschaft festlegt. Vertrieben wird mit ihr die Bibliothek des Online Services Computer Interface (OSCI), dem obligatorischen Standard für E-Government-Awendungen in Deutschland auf Basis des Signaturgesetzes. Auf der CeBIT lässt sich die OSCI-Bibliothek in Java- und .net-Implementierungen im Echtbetrieb auf dem Gemeinschaftsstand Bremens in Halle 11 (Stand B 14) bewundern und Näheres über die Lizenzbedingungen erfragen.

Die Lizenz gleicht einige kleine Inkompatibilitäten bestehender Open-Source-Vertriebs- und Nutzungsbedingungen US-amerikanischer Herkunft mit dem deutschen Recht aus. Die wichtigste Anpassung erfolgt in Paragraph 14, der die Haftung und Gewährleistung des Lizenzgebers "auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt". Die gängigen Lizenzen für freie Software könnten gerade in diesem Bereich bisher nur als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" angesehen werden, erläutert Till Kreutzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), der den Lizenztext entwickelt hat. In ihnen würde gemäß des US-Copyrights eine Haftung vollkommen ausgeschlossen. Dies könnte im Zweifelsfall dazu führen, dass in Deutschland die allgemeinen "gesetzlichen Regelungen" greifen würden. Ein Lizenzgeber oder Programmierer könnte dann unter Umständen bereits für einfache Fahrlässigkeiten zur Rechenschaft gezogen werden. Dies schließt die Bremer Variante dezidiert aus.

Die OSCI-Lizenz beachtet zudem stärker die Beziehung zwischen dem Urheber und dem Werk, da nach dem deutschen Gesetz ein Autor nicht auf seine persönlichen Rechte verzichten kann wie in den USA. Bei den Möglichkeiten zur Verwertung der Bibliothek mit anderen eigenständigen Programmen hat Kreutzer einen pragmatischen Weg verfolgt und Elemente aus mehreren Vorbildregelungen wie der BSD- oder der Mozilla-Lizenz zusammengefügt. So müssen Lizenznehmer etwa immer den Namen der Bremer Neuschöpfung nennen und dürfen Änderungen am Lizenztext höchstens nach einer Akkreditierung durch die bos vornehmen. Eine Sonderbestimmung ist auch, dass bei der Anwendung technischer Schutzmaßnahmen auf die Bibliothek oder auf ein mit ihr verknüpftes Gesamtprogramm der vollständige Quelltext jedermann verfügbar zu machen ist.

Ansonsten enthält das juristische Konstrukt die bekannten Rechte und Pflichten aus der freien Softwarewelt: Sie erlaubt die freie Verbreitung, Anpassung, Weiterentwicklung und Integration der OSCI-Bibliothek in andere Programme. Bearbeitete Versionen muss der Vertragspartner gemäß des Copyleft-Prinzips wiederum den Bremer Lizenzbedingungen unterstellen. Die Parade-Lizenz der freien Softwarebewegung, die GNU General Public License (GPL), sieht Kreutzer mit der deutschen Überarbeitung nicht in Frage gestellt. "Sie ist hierzulande voll gültig und wirksam", erklärte der Jurist gegenüber heise online. Einige ihrer Bestimmungen seien allein im Licht das nationalen Rechts klarer zu fassen gewesen. Kreutzer kündigte an, dass sein Institut in Kürze noch weitere angepasste Open-Source-Lizenzen für umfassendere Anwendungsfelder präsentieren werde. (Stefan Krempl) / (anw)