ELENA kommt erneut auf den Prüfstand

Die Spitzen der Regierungskoalition haben vereinbart, den Umfang der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten noch einmal zu prüfen.

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Der Umfang der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA) kommt nochmals auf den Prüfstand. Das haben die Koalitionsspitzen nach Informationen von dpa bei ihrem Treffen am heutigen Dienstag vereinbart. Dabei sollen vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden, hieß es.

Für den elektronischen Entgeltnachweis müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Vor allem Datenschützer und Gewerkschaften kritisieren die Datensammlung heftig. Im Internet werden derzeit Unterschriften für eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen Elena gesammelt. Nach Angaben der Organisatoren gibt es bereits mehr als 23.000 Teilnehmer. Der IT-Branchenverband Bitkom hatte dagegen die die Bundesregierung aufgefordert, am beschlossenen Fahrplan zur Einführung von Elena festzuhalten. Immerhin hatte auch der Bitkom "Klärungsbedarf hinsichtlich der zu erfassenden Daten" gesehen.

Auch die neuen Vorgaben für die allgemeine Speicherung von Telefon- und Internetdaten werden laut dpa noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Karlsruhe hatte die bisherige Massenspeicherung dieser Daten verworfen. Die Koalitionsrunde ließ nach Teilnehmerangaben einen Zeitplan dafür offen. Zunächst müsse die Überprüfung im Rahmen der EU abgewartet werden.

Damit scheint sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorerst durchgesetzt zu haben, die bei einer eventuellen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung jede Eile ablehnte und auf genaue Auswertung des Verfassungsgerichtsurteils drängte. Im Unterschied dazu hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Strafverfolger auf die schnelle Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs gedrängt, der unter den Maßgaben des Karlsruher Urteils die Speicherung aller Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten der deutschen Bürger auf Vorrat erlaubt. Leutheusser-Schnarrenberger hatte dagegen zuletzt davon gesprochen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht unbedingt erforderlich sei: Unter Verweis auf die Quick-Freeze-Methode meinte sei, andere Staaten wie beispielsweise die USA kämen ohne Vorratsdatenspeicherung aus (anw)