Florida sperrt Kinder aus Sozialen Netzen aus

Zwang zu Altersverifizierung bei "lüsternen" Online-Inhalten sowie ein strenges Kinderverbot in Sozialen Netzen gilt ab 2025 in Florida.​

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von oben gesehen: 5 Kinder mit Tablets

(Bild: George Rudy / Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Florida verbietet Kindern die Nutzung Sozialer Netzwerke, selbst wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen würden. Außerdem schreibt der US-Staat eine Pflicht zur Altersprüfung für "schädliche" Webseiten vor. Diese sollen nur Personen ab 18 Jahren sehen dürfen. Das entsprechende Gesetz trägt einen ellenlangen Titel und ist als HB 3 bekannt. Floridas Gouverneur Ron DeSantis hat es am Montag unterzeichnet.

Einem früheren Gesetzesbeschluss hat DeSantis seine Zustimmung noch versagt. Die damalige Version enthielt ein Verbot Sozialer Netzwerke sogar für Jugendliche bis 16 Jahre. Nun reicht das Verbot nur bis zum 14. Geburtstag; Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren benötigen allerdings die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, um in Sozialen Netzwerken ein Konto einrichten zu dürfen. Bei Kindern ist selbst die ausdrückliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten wirkungslos.

Mit einher geht eine Löschpflicht. Betreiber müssen alle Konten löschen, die sie so behandeln oder einstufen, als wäre der Nutzer wahrscheinlich noch keine 14 Jahre alt. Zu Unrecht Betroffene haben 90 Tage Zeit, Einspruch zu erheben – entweder weil sie älter sind oder nicht in Florida leben. Außerdem muss der Betreiber auf Zuruf seiner User bis 16 Jahre oder deren Erziehungsberechtigten das Konto samt Daten löschen.

Komplex ist die Definition des zentralen Begriffes "Social Media Platform". Sie muss vier Bedingungen erfüllen, um unter das Gesetz zu fallen: Erstens muss sie Nutzern erlauben, Inhalte hochzuladen und Inhalte oder Aktivitäten anderer Nutzer zu sehen; zweitens muss wenigstens ein Zehntel der Nutzer unter 16 Jahren das Angebot im Schnitt mindestens zwei Stunden pro Nutzungstag verwenden; drittens muss es Algorithmen geben, die Nutzerdaten auswerten, um Inhalte auszuwählen – damit ist beispielsweise der typische Mastodon-Dienst nicht erfasst, weil dort kein Algorithmus Inhalte auswählt, sondern antichronologisch Inhalte anderer Nutzer gezeigt werden, die der Anwender selbst bestimmt hat.

Viertens muss es mindestens ein der folgenden Angebote geben, die vom Gesetz als süchtig machend eingestuft werden: Unendliches Scrollen, Pushnachrichten, die Anzeige von Statistiken über Zugriffe, Likes oder Shares, automatisch anlaufende Videos oder Livestreams von Nutzern oder Werbetreibenden. Ausgenommen vom Gesetz sind jedenfalls E-Mail- und Messaging-Dienste, die keine Veröffentlichung an unbestimmte Dritte vorsehen.

Der zweite Teil des neuen Gesetzes sieht eine Ausweispflicht für Online-Angebote vor, die zu mehr als einem Drittel "schädlich" für Minderjährige sind. Einwohner Floridas sollen erst ab 18 Jahren Zugriff erhalten. Ausgenommen sind Nachrichtenangebote.

Auch hier erweist sich die Definition als intrikat. Das Gesetz stuft Inhalte als "schädlich" ein, die keinen "ernsten literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert für Minderjährige" haben, und in einer "offenkundig abstoßenden" Weise sexuelles Verhalten zeigen, und die eine "Durchschnittsperson unter Anlegung zeitgemäßer Standards der Gemeinschaft" als "lüsterne Interessen ansprechend" einstufen würde.

Jedenfalls erfasst sind also pornographische Angebote, doch könnten auch andere Onlinedienste ins Fangnetz geraten. Die Altersprüfung darf vom Anbieter selbst oder einem Dritten durchgeführt werden. Das Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

(ds)