Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert

Für die Auslieferung von Julian Assange verlangt ein britisches Gericht Garantien der US-Regierung. Die hat dafür jetzt drei Wochen Zeit.

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(Bild: John Gomez/Shutterstock.com)

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Wikileaks-Gründer Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert und erhält eine neue Chance auf eine Berufung. Das zuständige Gericht in London hat am Dienstag entschieden, dass Assange nicht ohne einige Garantien der US-Regierung ausgeliefert werden kann. Die US-Regierung hat nun drei Wochen Zeit, diese Garantien zu liefern.

Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob Assange vor einem britischen Gericht eine erneute Berufung gegen die bereits beschlossene Auslieferung zugestanden wird. Nach der Verhandlung im Februar hatte sich die Kammer weitere Zeit genommen, um die Argumente der US-Regierung und der Anwälte von Assange abzuwägen.

Die Verteidigung hatte insgesamt neun Argumente vorgebracht, von denen die Kammer sechs als aussichtslos verworfen hat. In den verbliebenen drei Punkten geht es um die Assanges Rechte vor einem US-Gericht. Das Londoner Gericht teilt die Befürchtung der Verteidigung, dass Assange als australischer Staatsbürger vor einem US-Gericht nicht die gleichen Rechte habe wie ein US-Bürger.

Im Einzelnen muss die US-Regierung glaubhaft versichern, dass Assange sich vor einem US-Gericht auf den ersten Verfassungszusatz berufen kann, der das Recht auf freie Rede garantiert. Des Weiteren müssen die USA garantieren, dass Assange keine rechtlichen Nachteile entstehen, weil er kein US-Bürger ist, und dass die Todesstrafe vom Tisch ist.

Die amerikanische Seite hat nun drei Wochen Zeit, diese Garantien nachzureichen. Am 20. Mai will das Gericht dann entscheiden, ob die Garantien ausreichend sind. Erst dann könnte Assange tatsächlich ausgeliefert werden. Hält das Gericht die Garantien für nicht ausreichend, wird es einer erneuten Berufung in Großbritannien stattgeben.

Mit der Entscheidung des Berufungsgerichtes (PDF der Pressemitteilung) geht das Verfahren um die Auslieferung von Assange in eine weitere Runde. Bis zur endgültigen Entscheidung muss Assange weiterhin im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bleiben, in dem er seit 2019 inhaftiert ist.

Parallel bleibt Assange noch die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Ein Verfahren vor diesem Gericht hat aber nicht automatisch aufschiebende Wirkung für eine mögliche Auslieferung. Zuletzt gab es auch Berichte, dass Assanges Verteidigung mit den US-Klägern über einen Deal verhandelt.

Die Amerikaner werfen Assange den Verrat von Geheimnissen vor. Mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente habe Assange das Leben von US-Bürgern gefährdet, lautet der Vorwurf. Assanges Anwälte weisen die Vorwürfe zurück und werfen den USA die politische Verfolgung ihres Klienten vor. Assange droht in den USA eine lange Haftstrafe. Während sich die mögliche Maximalstrafe für alle Anklagepunkte auf insgesamt 175 Jahre summiert, dürfte eine tatsächliche Verurteilung niedriger ausfallen.

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Stella Assange, Ehefrau und Anwältin von Julian Assange, nannte die Entscheidung des Gerichts "erstaunlich". Zwar erkenne das Gericht, dass Assanges Grundrechte eingeschränkt seien und er nach wie vor von der Todesstrafe bedroht sei. Dennoch habe sich das Gericht entschieden, die Vereinigten Staaten zu einem weiteren politischen Eingriff einzuladen. "Um einen Brief zu schicken, in dem steht, dass alles okay ist", sagte Stella Assange am Dienstag vor dem Gerichtsgebäude. "Ich finde das erstaunlich. Nach fünf Jahren in diesem Verfahren haben die Vereinigten Staaten dem Gericht erneut bewiesen, dass ihr Fall ein Angriff auf die Pressefreiheit und auf Julians Leben ist."

(vbr)