E-Scooter-Verbot in Gelsenkirchen: Bolt und Tier müssen 350 Fahrzeuge entfernen

Da die E-Scooter-Anbieter Bolt und Tier keine Identitätsprüfung in ihre Fahrzeuge integrieren wollen, müssen sie die Stadt Gelsenkirchen verlassen.

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umgefallener Tretroller vor einer Stiege

Ein umgekippter Roller in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Gelsenkirchen ist die erste Stadt in Deutschland, die ein vollständiges Verbot von E-Scooter-Verleihern ausgesprochen hat. Wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bei im Eilverfahren ergangenen Beschlüssen entschieden hat, müssen die Verleiher Tier und Bolt ihre insgesamt 350 elektrischen Tretroller bis zum Wochenende aus dem Stadtgebiet entfernen, wie der WDR berichtet. Erst vor kurzem ist bekanntgeworden, dass Paris keine E-Scooter mehr erlauben will.

Hintergrund ist das Anliegen Gelsenkirchens, die Identität der E-Scooter-Nutzer überprüfen zu lassen, um Fehlverhalten besser ahnden und die Verkehrssicherheit erhöhen zu können. Die Verleiher lehnten diese Forderung ab, woraufhin die Stadt die Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch die E-Scooter nicht verlängerte und deren Entfernung anordnete.

Die Verleiher Tier und Bolt legten gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, scheiterten aber vorerst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. "Es ist nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Stadt, die Erteilung der Erlaubnisse von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig zu machen, offensichtlich ermessensfehlerhaft ist und nur die Erlaubniserteilung einer ordnungsgemäßen Ausübung des der Stadt zustehenden Ermessens entspricht", heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

Das ist aber nur eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren, das Hauptverfahren läuft am Verwaltungsgericht weiter. Tier und Bolt prüfen zudem eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Verleiher sehen die geforderte Identitätsprüfung laut WDR kritisch und bezweifeln deren Nutzen für die Verkehrssicherheit. Stattdessen schlagen sie demnach alternative technische Lösungen wie Reaktionstests oder Tempodrosselungen vor.

Schon seit 2021 geht Gelsenkirchen gegen E-Scooter-Fahrer auf Gehwegen und in Fußgängerzonen vor. Immer wieder kam es dazu, dass Fahrer "verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten" an den Tag legten, "insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden" hieß es damals in einer Mitteilung der Stadt. Immer wieder fielen E-Scooter-Fahrer auf, die Alkohol und andere Drogen konsumiert hätten sowie elektronische Geräte während der Fahrt nutzten. Wiederholt hat die Stadt an E-Scooter-Fahrer appelliert, keine Verkehrssünden zu begehen.

(mack)