Ohne unsere Inhalte keine KI: Weitere Klage gegen OpenAI und Microsoft

Neben der New York Times klagen acht weitere Verlage gegen OpenAI und Microsoft. Es geht um die Trainingsdaten und den Output der KI-Dienste.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
A,Person's,Head,Covered,By,An,Ai-labeled,Dark,Cloud

(Bild: photoschmidt/ Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.

Die Verlage werfen OpenAI und Microsoft vor, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis für das Training ihrer KI-Modelle genutzt zu haben. Gleichzeitig nutzen die KI-Dienste Informationen aus Artikeln der Verlage, um daraus Antworten zu generieren, kennzeichnen dies jedoch nicht. Acht US-Verlage haben deshalb Klage beim Bezirksgericht in New York eingereicht. Auch die New York Times klagt aus ähnlichen Gründen gegen die KI-Anbieter, sowie eine Reihe von Nachrichten-Webseiten. Für OpenAI können die Entscheidungen Alles oder Nichts bedeuten. Denn sollten die Gerichte den Klägern recht geben, müssten die betroffenen Artikel und Inhalte zum einen aus den KI-Modellen herausgelöscht werden – was technisch gar nicht wirklich geht. Zum anderen haben die KI-Dienste gegebenenfalls keinen Zugriff mehr auf neue Inhalte, sprich Artikel der Verlage, was das Wissen und damit den Einsatzzweck eines Chatbots enorm schmälern würde.

Die neuen Kläger sind die Daily News, Chicago Tribune Company, Orlando Sentinel Communications Company, Sun-Sentinel Company, San Jose Mercury-News, DP Media Network, ORB Publishing und Northwest Publications. Sie wenden sich mit der Klage gegen die Microsoft Coporation und OpenAI Inc, also auch gegen alle dazugehörigen Unterfirmen. Es heißt zu Beginn der öffentlichen Klage, die Beklagten hätten Millionen urheberrechtlich geschützter Artikel der Verleger genutzt, ohne Erlaubnis und auch ohne Bezahlung – "für die Kommerzialisierung ihrer Produkte mit generativer KI, inklusive ChatGPT und Copilot". OpenAI sei zwar einst ein non-profit-Unternehmen gewesen, dass dies nicht mehr der Fall ist, zeige laut der Klageschrift die Unternehmensbewertung mit 90 Milliarden US-Dollar. Zudem habe auch Microsofts Wert durch OpenAI gesteigert werden können.

Zudem wird in der Klage darauf eingegangen, dass OpenAI für jegliche Dienste zahle, etwa die Rechenleistung, Mitarbeiter und mehr – aber eben nicht für das Trainingsmaterial. Dabei wird Bezug genommen auf Sam Altmans Statement, dass ohne dieses urheberrechtlich geschützte Material ein Training der KI-Modelle gar nicht möglich gewesen wäre. OpenAIs CEO sagte im britischen Oberhaus: "Eine Beschränkung der Trainingsdaten auf gemeinfreie Bücher und Zeichnungen, die vor mehr als einem Jahrhundert entstanden sind, könnte ein interessantes Experiment sein, würde aber keine KI-Systeme hervorbringen, die den Bedürfnissen der Bürger von heute entsprechen."

Tatsächlich ist OpenAI nicht zuletzt deshalb bereits mit einigen Verlagen Partnerschaften eingegangen, bei denen sie für das Trainingsmaterial zahlen. Sie zahlen etwa dem Axel Springer Verlag, der Nachrichtenagentur AP und – wie zuletzt bekannt wurde – der Financial Times Millionen dafür, Artikel nutzen zu dürfen. Zahlreiche Verlage haben die einschlägigen Crawler von ihren Seiten ausgeschlossen.

In der Klage berufen sich die Verlage außerdem auf ihre Rolle in einer Gesellschaft und für eine Demokratie. Sie versorgten die Nachbarschaften mit wichtigen Informationen, sie wollen sicherstellen, dass Steuergelder nicht verschwendet werden, dass Politiker ihre Aufgaben erfüllen und mehr. Es koste sie Millionen, echte Personen zu echten Plätzen und Veranstaltungen zu schicken, um zu berichten. Die Verlage sprechen von Plagiaten, warnen jedoch auch, dass Halluzinationen der KI-Dienste die Glaubwürdigkeit der Presse schmälern. Lokale Nachrichten seien das Rückgrat einer Demokratie, heißt es.

Nicht genug der Vorwürfe, die Kläger sagen auch, während OpenAI und Microsoft sämtliche Inhalte aus dem Internet scapen und speichern, sind die von ihnen herausgegebenen Produkte abgeriegelt und kostenpflichtig. Abschließend sagen sie, es gehe ihnen nicht um einen Kampf zwischen alter und neuer Technologie. "Dieser Rechtsstreit geht darum, dass Microsoft und OpenAI nicht berechtigt sind, urheberrechtlich geschützte Zeitungsinhalte zu nutzen, um ihre neuen Milliarden-Dollar-Unternehmen aufzubauen, ohne für diese Inhalte zu bezahlen. Wie dieser Rechtsstreit zeigen wird, müssen die Beklagten sowohl die Zustimmung der Verleger zur Nutzung ihrer Inhalte einholen als auch einen angemessenen Wert für diese Nutzung zahlen."

Sehr ähnlich klingen die Vorwürfe der New York Times, die bereits seit Längerem gegen OpenAI klagen. Sie werfen dem KI-Unternehmen auch vor, dass sogar konkrete Artikel bei ChatGPT ausgegeben wurden, die hinter einer Bezahlschranke standen. Das war der Grund, weshalb OpenAI kurzfristig die Verbindung zum Internet gekappt hatte. OpenAI meint, die Art, wie die New York Times diese Vervollständigung der Artikel erreicht hat, sei ein Hack. Dazu musste man den Anfang des Artikels als Prompt eingeben – und bekam den Rest. Auch die Nachrichten-Webseiten The Intercept, Raw Story und AlterNet klagen gemeinsam gegen OpenAI. Weitere Autoren und Künstler wenden sich gegen mehrere KI-Anbieter aus ähnlichen Gründen.

Case 1:24-cv-03285 UNITED STATES DISTRICT COURT: SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK

(emw)