Druckerhersteller: Drucker sind nicht zum Kopieren bestimmt

Die Initiative der führenden Druckerhersteller lehnt einen Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zu Abgaben auf Farbdrucker ab.

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Die Initiative der führenden Druckerhersteller lehnt einen Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ab -- laut der Initiative müssten "Industrie und Verbraucher zwischen 8 und 70 Euro Abgabe auf einen Farbdrucker bezahlen". Da Geräte bereits zu Straßenpreisen unter 30 Euro angeboten würden, betrage die eventuelle Abgabe bis zu 30 Prozent des Straßenpreises. Diese "Sondersteuer" solle gezahlt werden, obwohl der Drucker für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ungeeignet sei.

Deutschland sei in der EU das einzige Land, in dem Interessengruppen Abgaben für Drucker fordern, heißt es weiter in einer Mitteilung der Initiative. Die einseitige Einführung einer solchen Abgabe hätte spürbar negativen Einfluss auf das Kaufverhalten deutscher Kunden und würde die Handelsströme zwischen den Mitgliedstaaten zu Lasten Deutschlands beeinflussen.

Die Druckerhersteller fordern zusammen mit Bitkom die Bundesregierung auf, in der anstehenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes Drucker von der Abgabenpflicht auszunehmen, da diese nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke bestimmt seien. Sie fordern außerdem die Einführung einer Obergrenze für Geräteabgaben wie zum Beispiel bei Multifunktionsgeräten, die sich an der unverbindliche Preisempfehlung orientiert. Die Verwertungsgesellschaften versuchten, für nahezu jedes digitale Gerät pauschale Abgaben durchzusetzen. Ein veraltetes Urheberrechtsgesetz diene ihnen als Grundlage, meint die Initiative. (anw)