Amazon zahlt für Wegfall der Linux-Funktion bei der PS3

In Großbritannien hat der Online-Händler einem Kunden eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises der Playstation 3 gezahlt, weil diese kein Linux mehr startet.

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Der Online-Händler Amazon hat in Großbritannien einem Kunden, der eine frühere Version der Playstation 3 gekauft hatte, 20 Prozent des Kaufpreises erstattet, nachdem dieser sich über den Wegfall der Linux-Unterstützung durch das Firmware-Update 3.21 vom 1. April beschwert hatte.

Wie der Moderator des NeoGAF-Forums Iapetus schreibt, habe er den Online-Händer auf die im Jahre 2002 verabschiedete europäische Richtline 1999/44/EG hingewiesen, nach der Händler (und nicht etwa der Hersteller) eine zweijährige Gewährleistung geben müssen, dass die von ihnen verkauften Produkte die beworbenen Funktionen tatsächlich beherrschen. Dabei reicht es aus, wenn die Funktion zum Zeitpunkt des Kaufs durch eine Werbung oder sonstige öffentliche Bekanntmachung vom Hersteller oder Händler beschrieben wurde, wie bei der Bootfunktion des "Other OS" im Online-Handbuch der PS3 geschehen.

Wenn der Fehler nicht behoben werden kann, kann der Kunde einen Preisnachlass verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Laut Iapetus bot ihm der Online-Händler die Entschädigung in Höhe von 84 Pfund (circa 95 Euro) ohne weitere Nachfrage an, nachdem er auf die europäische Richtlinie hingewiesen hatte.

"Wahrscheinlich handelt es sich bei diesem Einzelfall um eine Kulanzreaktion des Online-Händlers, der seine Kunden nicht vergraulen will. Rechtliche Ansprüche für andere Kunden lassen sich daraus nicht ableiten," kommentierte IT-Rechtsexperte Fabian Schmieder den Fall.

Die EU-Richtlinie 1999/44/EG wurde in Deutschland im BGB §§ 434 / 439 umgesetzt. Mit Hinweis auf die zweijährige Gewährleistung könnten Besitzer der alten PS3 vom Kauf zurücktreten oder einen Preisnachlass verlangen, weil eine Reparatur offensichtlich nicht möglich ist. Ob der Händler dieser Forderung aber tatsächlich nachkommen muss, ist wegen der komplexen Situation mit den Nutzungsbedinungen der Playstation 3 und des Playstation Network juristisch noch ungeklärt. Ob auch Amazon Deutschland Käufern der alten PS3-Version einen Preisnachlass gewährt, war vom Online-Händler kurzfristig nicht zu erfahren. (hag)