Preisfehler: Versand von Gratis-Kopfhörern bestätigt Kaufvertrag

Ein Händler verkaufte teure Handys versehentlich für nur 92 Euro. Dem Käufer stehen sie trotzdem zu, entschied ein Gericht – wegen verschickter Gratis-Zugaben.

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iPhone auf 50-Euro-Scheinen

Ein Online-Händler muss Smartphones trotz Preisfehler ausliefern, weil er bereits die Gratis-Beigaben verschickt hatte.

(Bild: Dmitrii Pridannikov/ Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Ein Online-Händler muss einem Käufer Smartphones trotz Preisfehlers zum versehentlich reduzierten Preis verkaufen, weil er ihm bereits die als Gratis-Zugabe angebotenen Kopfhörer verschickt hat. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz entschieden. Geklagt hatte der Käufer, nachdem der international tätige Online-Händler die Bestellungen storniert hatte.

Der Online-Händler hatte das Smartphone mit einer Preisempfehlung von 1100 Euro versehentlich für nur 92 Euro angeboten. Zusätzlich dazu sollten Käufer bei Bestellung Gratis-Kopfhörer zu dem Handy bekommen. Genau das wurde dem Händler nun zum Verhängnis: Das Gericht wertete den Versand dieser Gratis-Kopfhörer als Abschluss des Kaufvertrags.

"Zwischen dem Erwerb des Smartphones und der Übersendung der Kopfhörer bestand ein untrennbarer Zusammenhang dergestalt, dass die kostenlose Übersendung der Kopfhörer das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags über das Hauptprodukt – das Smartphone – voraussetzt", zitiert die Hessische Justiz in einer Mitteilung aus dem Gerichtsentscheid. Das Urteil stammt aus dem April, wurde aber erst jetzt öffentlich bekannt.

Der Käufer kaufte in drei Bestellungen insgesamt neun Smartphones und vier Kopfhörer zum fehlerhaften Preis von 92 Euro pro Handy, den er direkt bezahlte. Noch am Tag der Bestellung habe der Händler den Fehler bemerkt und den Preis auf 928 Euro angehoben. Den Versand der Kopfhörer habe der Händler dann zwei Tage nach der Bestellung trotzdem eingeleitet, bevor er die Handy-Bestellung zwei Wochen nach Kauf mit Verweis auf einen Preisfehler stornierte. Dagegen klagte der Käufer, der die Lieferung der neun bestellten Handys forderte.

Grundsätzlich haben Online-Händler die Möglichkeit, Bestellungen bei Preisfehlern anzufechten, solange die Kaufverträge noch nicht bestätigt wurden. Der Versand der Gratis-Beigaben könne aber als Bestätigung des Kaufvertrags verstanden werden, argumentiert das OLG Frankfurt am Main, das damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Begünstigt wurde das Urteil auch dadurch, dass der Online-Händler zum Zeitpunkt des Kopfhörer-Versands bereits Kenntnis von dem Preisfehler hatte. Zudem sei die Stornierung zu spät eingegangen.

(dahe)