Nach Verbot durch Innenministerin: Magazin "Compact" nicht mehr online

Ab sofort ist die "Compact-Magazin GmbH" verboten. Auf Basis des Vereinsrechts müssen Hoster und Plattformbetreiber deren Online-Angebote offline nehmen.

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Screenshot der Webseite compact-magazin.de vor der Abschaltung.​

Screenshot der Webseite compact-magazin.de vor der Abschaltung.

(Bild: Compact)

Update
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Compact-Magazin GmbH verboten. Das gedruckte Magazin mit einer Auflage von rund 40.000 Heften sowie die Online-Publikationen dürfen nicht weiter erscheinen, auch schiebt das Innenministerium den Aktivitäten des Magazins auf sozialen Netzwerken einen Riegel vor. Die Website compact-online.de ist seit dem heutigen Dienstagvormittag nicht mehr erreichbar, anders sieht es mit dem Youtube-Kanal "CompactTV" aus, auch der X-Account des Magazins ist noch online.

Update

Youtube hat reagiert und zwei Compact-Kanäle gesperrt – für Abrufe aus Deutschland. Compact TV hat auf Youtube aktuell 347.000 Abonnenten und ist beispielsweise in Österreich weiterhin verfügbar.

Faeser bezeichnete das Magazin als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie". Auch Unternehmen könnten unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden, teilte das Innenministerium mit. Die Compact Magazin GmbH und die Teilorganisation Conspect Film GmbH richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraf 3 des Vereinsgesetzes.

Auf Basis dieses Gesetzes und der im Bundesanzeiger veröffentlichten Verfügung hat das BMI Hoster und Plattformbetreiber aufgefordert, Webseiten offline zu nehmen und Accounts zu sperren. "Sämtliche Benutzerkonten des Vereins in allen sozialen Netzwerken sind verboten", erläuterte eine Sprecherin des BMI gegenüber heise online. Ob das vom BMI ausgesprochene Verbot umgesetzt wird, werde im Haus beobachtet. Gegebenenfalls würden die Betreiber erinnert, nötigenfalls mit Strafen belegt.

Neben den Webseiten compact-online.de und conspect-film.com sowie den Accounts auf Telegram, X, TikTok, Gettr, Facebook, VK und Whatsapp sind nun auch Youtube-Beiträge des Nutzers @JürgenElsässer7613 verboten, heißt es im Bundesanzeiger. Elsässer ist Gründer des Magazins Compact.

Am heutigen Dienstagmorgen durchsuchte die Polizei Liegenschaften der Organisation in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, auch Wohnungen der führenden Akteure, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern. So sollten Vermögenswerte und weitere Beweismittel sichergestellt und beschlagnahmt werden. Verstöße gegen das Verbot sind Straftaten, das gilt auch für Ersatzorganisationen. Kennzeichen der Organisation dürfen nicht verwendet werden, das gilt auch für die "Blaue Welle", einer Aktion des Magazins, um die AfD zu unterstützen.

(anw)