DMA: TikTok verliert vor EU-Gericht

TikTok-Betreiber Bytedance wehrt sich gegen besondere Auflagen für "mächtige" Internetunternehmen. Vor dem EU-Gericht vergeblich.

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Bytedance-Firmengebäude

(Bild: Bytedance)

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Die EU-Kommission hat die von Bytedance betriebene Video-Plattform TikTok zu Recht als einflussreiche Plattform eingestuft. Das hat das Gericht der EU entschieden. Die Richter wiesen eine Klage des chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ab. TikTok unterliegt damit speziellen EU-Vorgaben. Gegen das Urteil kann Bytedance noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einlegen.

Seit Anfang März dieses Jahres müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Wenn sie gegen ihn verstoßen, drohen empfindliche Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb unter digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen ermöglichen. Dabei hält die EU manche große Plattformbetreiber für derart mächtig, dass sie ihre Marktposition missbrauchen könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die Gatekeeper aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Unternehmen Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Facebook-Mutter legte wie TikTok im November 2023 Einspruch gegen die Einstufung als Torwächter ein. Bisher gibt es in dem Fall noch kein Urteil.

Das EU-Gericht wies vor allem Bytedances Argument zurück, der globale Marktwert des Unternehmens sei hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen und habe keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzer, teilte das Gericht mit.

Bytedance brachte außerdem vor, das Unternehmen sei erst ein neuer Marktteilnehmer. Meta oder Googles Mutterkonzern Alphabet hätten ihm mit Konkurrenzprodukten schnell die Position streitig gemacht. Dem folgten die Richter nicht: Bytedance sei es gelungen, die Nutzerzahl auf TikTok "sehr schnell und exponentiell" zu steigern und innerhalb kurzer Zeit – gemessen an der Nutzerzahl in der EU – eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen TikTok teils intensiv.

Mehrere Unternehmen, darunter auch Zalando, hatten zuvor bereits angekündigt, gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. Die Klage von Bytedance ist eine der ersten, die nun vor dem EU-Gericht verhandelt wurde.

(anw)