Vorbild Apple: Spielregeln für Smartphone-Apps jenseits des iPhones

Wie man mit Smartphone-Anwendungen Geld verdienen kann, hat Apple vorgemacht. Andere Hersteller ziehen mit ähnlichen Stores und ähnlichen Bedingungen für App-Entwickler nach.

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Von
  • Ute Roos

Entwickler, die am App-Boom teilhaben wollen, müssen sich strengen Regeln unterwerfen. Das gilt nicht nur für das iPhone. Die massiven rechtlichen und technischen Vorgaben von Apple dienen auch Android, Nokia, BlackBerry und Co. als Vorbild. Mit der Einnahmen-Verteilung 70 Prozent für Entwickler und 30 Prozent für Hersteller hat Apple zudem eine Art Branchenstandard geschaffen, schreibt iX in seiner aktuellen Mai-Ausgabe.

Google regelt die Rechtsbeziehungen mit Entwicklern von Android-Apps in einer ähnlich strikten und einseitigen Art wie Apple für iPhone-Applikationen. Vor Beginn seiner Arbeit sollte sich daher jeder App-Entwickler genau mit den vertraglichen Vorgaben vertraut machen und gegebenenfalls juristischen Beistand einholen. Google kann jederzeit Apps entfernen oder den Android Market komplett einstellen. Verletzen Apps Rechte Dritter, kann es für Entwickler beziehungsweise Anbieter teuer werden. Außer der Entfernung aus dem Store drohen Rückzahlungen an Käufer und Google sowie unter Umständen Prozess- und Schadensersatzrisiken.

Die rechtlichen und kommerziellen Spielregeln der anderen Anbieter wie Samsung, Symbian, Nokia und Microsoft folgen im Wesentlichen ähnlichen Ansätzen. Die Entwickler müssen eine Vielzahl von Pflichten einhalten und die Betreiber der Plattformen von allen Ansprüchen freistellen. Umgekehrt haben sie kaum Rechte, nicht einmal darauf, dass sie eine transparente und anfechtbare Abnahme der erstellten Applikation durch den Betreiber erhalten.

So müssen Entwickler von Adroid-Apps etwa strenge Datenschutzvorgaben einhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur verwendet werden, wenn dazu eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Dies gilt ausdrücklich, wenn die Applikation auf Google-Account-Daten des Nutzers zugreift. In der "App World" der BlackBerrys liegt der Schwerpunkt auf Applikationen für Geschäftsanwender. Hier ist zu beachten, dass kostenpflichtige Apps - nach Vorgaben des Herstellers RIM - derzeit nur in Europa, USA und Kanada vertrieben werden dürfen. Hintergrund dürften steuerrechtliche Aspekte sein.

Sind alle Spielregeln befolgt, kommt es "nur" noch auf den Inhalt der jeweiligen App an". Gefällt dieser den Plattformbetreibern, steht einem finanziellen Erfolg nichts mehr im Wege.

Der vollständige Artikel zum Thema ist in der Mai-Ausgabe der iX erschienen, die ab dem morgigen Donnerstag im Zeitschriftenhandel erhältlich ist und versandkostenfrei online bestellt werden kann. (ur)