"Cold Calls" sollen den Vermittlungsausschuss beschäftigen

Der Bundesrat plädiert bei Telefonwerbung für eine "opt-out"- anstelle der rigideren "opt-in"-Regelung.

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angerufen. Unter anderem plädiert die Länderkammer für eine "liberalere und wirtschaftsfreundliche Regelung des Telefon-Marketing" und bezieht sich dabei auf die in anderen EU-Staaten übliche "opt-out-Regelung".

Nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz soll es als unzumutbare Belästigung gelten, wenn Telefonwerbung nicht im vorherigen Einverständnis mit dem Empfänger erfolgt, also als so genannter Cold Call. Der Bundesrat plädiert anstelle der "opt-in-Regelung" dafür, dass derjenige, der nicht angerufen werden möchte, dies im Verlauf des Telefonats anmerken kann. Er werde dann nicht mehr angerufen.

Weiter stimmte der Bundesrat für eine Streichung der neuen Vorschriften über die Gewinnabschöpfung, da sie wenig praktikabel sei. Bereits die Berechnung des geltend zu machenden Anspruchs stelle den Gläubiger vor Probleme. Um den herauszugebenden Gewinn zu beziffern, sei regelmäßig zunächst eine Auskunftsklage gegen den Schuldner zu erheben, was die Prozesse verkompliziere. Das Justizministerium hatte argumentiert, wer zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prelle und so zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern wettbewerbswidrige Gewinne erwirtschafte, solle diese nicht behalten können. Gemeint seien unter anderem unseriöse Anbieter von 0190-Mehrwertdiensten.

Auch spricht der Bundesrat sich für eine komplette Streichung der seit 1. Januar 2003 geltenden Ergänzung der Preisangabenverordnung mit Regelungen für den Fernabsatz aus. Durch die neue Regelung habe der Verbraucher praktisch keine Vorteile gehabt. Darüber hinaus würden die Unternehmen des Versandhandels insbesondere bei der Radio- und Fernsehwerbung gegenüber dem stationären Handel, der nicht ausdrücklich auf die enthaltene Umsatzsteuer hinweisen müsse, benachteiligt.

Keine Einwände hatte der Bundesrat offenbar beim nun festgeschriebenen Spam-Verbot. Bereits im Bundestag hatte die Bundesregierung hier wenig Widerstand zu spüren bekommen, schließlich handelte es sich um eine Anpassung des Gesetzes an ohnehin gängige juristische Praxis. Anders verhielt es sich bereits im Bundestag beim Thema Cold-Call-Verbot. Die Debatte verstieg sich bis hin zu dem Argument aus der Opposition, das Verbot gefährde bis zu 50.000 Call-Center-Arbeitsplätze.

Der Vermittlungsausschuss des Bundesrats muss sich jetzt mit den Kritikpunkten beschäftigen. Weil das Gesetz aber nicht Bundesrats-zustimmungspflichtig ist, dürfte dies wohl nur verzögernden Charakter haben. Experten gehen davon aus, dass es letzten Endes in der bisherigen Form von der Mehrheit der Bundesregierung im Bundestag durchgewunken wird. (anw)