Bundesrat stellt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA in Frage

Es sei unklar, ob der geplante Vertrag einer vergleichsweise kleinen Staatengemeinschaft "der richtige Weg zu einem umfassenden Schutz von geistigen Eigentum und vor Produktfälschung" sei, meint die Länderkammer.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 52 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine deutliche Einschränkung des geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gefordert. Einer solchen Vereinbarung dürfe die Bundesregierung nur zustimmen, wenn es vollständig dem bereits bestehenden EU-Recht entspreche, hält die Länderkammer in einer auf Antrag (PDF-Datei) Hamburgs verabschiedeten Resolution fest. ACTA dürfe auch nicht "der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums" in der EU vorgreifen und keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nicht-kommerziellen Bereich zur Folge haben.

In der Begründung der Entschließung stellen die Länder das von führenden Industriestaaten, der EU, den USA und Schwellenländern wie Mexiko ausgearbeitete Abkommen auch prinzipiell in Frage. Es sei unklar, ob ein solcher Vertrag einer vergleichsweise kleinen Staatengemeinschaft "der richtige Weg zu einem umfassenden Schutz von geistigen Eigentum und vor Produktfälschung" sein könne. "Zwingender Bestandteil zur möglichst umfangreichen Gewährleistung der Rechte an immateriellen Gütern sei "ein möglichst weitgreifendes Abkommen" unter Einbezug denkbar vieler Nationen. Es sei bedauerlich, dass nicht im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) oder der Welthandelsgesellschaft (WTO) bereit stehende Strukturen etwa für die Durchführung von Konsultationen zum Tragen kämen.

Sollte der Plan trotzdem weiter verfolgt werden, will der Bundesrat sicherstellen, dass die Grundrechte der Bürger einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und Schutzvorkehrungen wie der Richtervorbehalt geachtet würden. Nötig sei eine substanzielle Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane und des EU-Parlaments an den weiteren Verhandlungen angesichts "der weitreichenden Bedeutung für die Freiheitsrechte". Ferner begrüßen die Länder die Auflage der EU-Abgeordneten für die EU-Kommission, eine Abschätzung der Folgen der Umsetzung von ACTA für die Grundrechte und den Datenschutz durchzuführen. Eingefügt hat der Bundesrat auf Empfehlung seines Europaausschusses noch eine Erinnerung an einen früheren Beschluss, dass jenseits der Bemühungen zum Abschluss multinationaler Vereinbarungen "auch fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden sollten", um so Mindeststandards zum Schutz etwa von Urheber-Patent- und Markenrechten zu verankern. (uk)