Plug-in-Hybrid: Verbrauchsermittlung im WLTP

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Eigentlich sollen die CO2-Emissionen für Plug-in-Hybridautos ab 1. Januar 2019 in allen Konfiguratoren und Prospekten stehen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kennzeichnungsverordnung leider nicht rechtzeitig modifiziert. Derzeit wird mit dem Inkrafttreten im zweiten Quartal 2019 gerechnet, obwohl die WLTP-Werte schon seit dem 1. September 2018 die Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer sind. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) teilt dazu auf Anfrage mit:

Zitat

Die Europäische Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten die Einführung des WLTP-Prüfzyklus ab dem 1. Januar 2019. Bislang hat noch kein EU-Land den WLTP-Zyklus im Rahmen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung umgesetzt. In Deutschland wird die Pkw-EnVKV aktuell überarbeitet. Das Inkrafttreten der novellierten Verordnung ist für das erste Halbjahr 2019 geplant.

Bis zum Inkrafttreten der novellierten PKW-EnVKV sind die Verbrauchswerte bei einem Neufahrzeug weiterhin nach dem „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) anzugeben. Die WLTP-Werte können auf freiwilliger Basis parallel angegeben werden. Hersteller und Händler sollen ihre Kunden über die Änderungen bei den Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten sowie über die Vorteile und Folgen der WLTP-Umstellung, zum Beispiel auf die Kfz-Steuer, informieren, bevor sich diese für den Fahrzeugkauf entscheiden. Nach Inkrafttreten der PKW-EnVKV sind ausschließlich WLTP-Prüfwerte zu verwenden.

Die von der EU vorgegebenen Flottengrenzwerte für die Automobilhersteller basieren auf dem NEFZ. Mit Blick auf die bereits bis 2020 festgelegten Grenzwerte hat die Europäische Kommission entschieden, die im WLTP ermittelten Emissionen auf NEFZ „zurückzurechnen“, um das Einhalten der Grenzwerte überwachen zu können. Deshalb werden bis zum 31. Dezember 2020 bei nach WLTP zugelassenen Personenkraftwagen zusätzlich die auf NEFZ zurückgerechneten Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in den Fahrzeugdokumenten ausgewiesen.

Für PHEVs existiert im Certificate of Conformity (CoC) nur der Wert „kombiniert gewichtet“. Der rein kombinierte Wert für PHEVs wäre zwar wünschenswert, da es der Wert im rein verbrennungsmotorischen Betrieb ist (d.h. darüber informieren würde, was das Fahrzeug im konventionellen Betrieb verbraucht). Da der rein kombinierte Wert aber nicht im CoC steht, kann er nicht im PKW-Label angegeben werden.

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Zusammengefasst: Mit dem Verfahren WLTP ist es nicht mehr möglich, den verbrennungsmotorischen Verbrauch zu errechnen, obwohl dieser erfasst wird. Bei heise Autos streben wir daher an, bei Tests von Plug-in-Hybridautos grundsätzlich den Stromverbrauch pro 100 Kilometer einerseits und den verbrennungsmotorischen Verbrauch pro 100 Kilometer andererseits zu messen und zu veröffentlichen.

Mangel in der Kennzeichnungsverordnung

Aus mehreren Gesprächen mit Fachleuten bei Autoherstellern wurde außerdem klar, dass man sich gut vorstellen kann, diese beiden Messwerte in die Kennzeichnungsverordnung einzubringen und damit transparent zu machen – sie werden schließlich bei der allgemeinen Typprüfung erhoben. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sagt auf Anfrage von heise Autos, dass genau das „wünschenswert“ sei, jedoch nicht im Pkw-Label angegeben werden könne, weil die Werte nicht in den CoC-Papieren stehen. Dieser Umstand wäre freilich selbstverständlich durch das BMWi änderbar. Eine Initiative in diese Richtung ist nicht erkennbar.

Im Ergebnis ist der CO2- und Verbrauchswert nach WLTP noch weniger nachvollziehbar als der bisherige nach NEFZ und, das wiegt mindestens ebenso schlimm, nicht mehr vergleichbar. Der Ruf der Plug-in-Hybride wird also weiterhin leiden. Das ist nicht gerecht, denn neben den elektrifizierten Power-SUVs der Schwergewichtsklasse gibt es am Markt auch effiziente PHEVs wie den Kia Niro (Test) oder den Toyota Prius Plug-in (Test). Sie können ein solider Einstieg in die Welt des elektrischen Fahrens sein, denn ohne Reichweitenangst ebnen sie emotional sicher den Weg für das Leben ohne Verbrennungsmotor. (mfz)