Apple blitzt mit VerfĂĽgungsantrag gegen Samsung ab

Eine von Apple beantragte einstweilige VerfĂĽgung fĂĽr ein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N sowie des Galaxy Nexus hat das Landgericht MĂĽnchen am Mittwoch abgelehnt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 168 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Landgericht München hat einen Apple-Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen zwei Android-Geräte von Samsung am Mittwoch abgelehnt. Dies meldet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Der iPhone-Hersteller hatte dem südkoreanischen Konzern vorgeworfen, ein Patent über eine Bedienungstechnik für Touchscreen-Geräte zu verletzen und versucht, einen Vertriebsstopp für das Galaxy Tab 10.1N sowie das Galaxy Nexus zu erzielen.

Bei dem von Apple angeführten Patent handelt es sich nach Informationen des Patentanalysten Florian Müller um das europäische Patent mit der Nummer 2126678, das "Listenscrolling und Übersetzung, Skalierung und Drehung von Dokumenten auf einer Touchscreen-Anzeige" abdeckt. Samsung habe allerdings gezeigt, dass eine derartige Technik bereits vor Apples Schutzantrag auf dem Markt war und das Patent deshalb vom Europäischen Patentamt annulliert werden könnte, zitiert Bloomberg aus der Entscheidung des Richters.

Aus dem Patent: Scrollingverhalten bei Listen

Ob Apple den Fall weiterverfolgen wird, ist derzeit offen. Am 9. Februar wird das Düsseldorfer Landgericht in einem davon unabhängigen Verfahren voraussichtlich entscheiden, ob es ein Vertriebsverbot gegen das Galaxy Tab 10.1N verhängt – dort geht es allerdings nicht um eine Patent-, sondern eine Geschmacksmusterverletzung. (lbe)