Apple vs. Samsung: Niederländisches Gericht entscheidet erneut für Samsung
In einem Berufungsverfahren hat nun auch das Oberste Gericht entschieden, dass das Galaxy Tab 10.1 das iPad-Geschmacksmuster nicht verletzt.
In einem Verfahren zwischen Apple und Samsung musste der iPad-Hersteller in den Niederlanden eine weitere Schlappe einstecken. Apple hatte versucht, die Einfuhr des Galaxy Tab 10.1 in die Niederlande zu verbieten, da Samsungs Tablet das Geschmacksmuster des iPad verletze. Herausragendes Merkmal sei die rechteckige Form mit abgerundeten Kanten.
Bereits im Januar hatte das Distriktsgericht in Den Haag gegen Apple entschieden. Diesem Urteil schloss sich im Berufungsverfahren nun das Oberste Gericht der Niederlande an. Es erkannte zwar Apples Rechte am Design an, doch das Geschmacksmuster biete nur einen eingeschränkten Schutz, da es Geräte in ähnlichen Design schon lange vor Einführung des iPad gegeben habe. Zu den Vorläufern gehört zum Beispiel die schon ein Jahrzehnt zuvor vorgestellte Design-Studie "Knight Ridder" (siehe Youtube-Video), ein Lesegerät für Nachrichten. Außerdem unterscheide sich das Galaxy Tab 10.1 hinreichend vom iPad, damit es nicht mit diesem verwechselt werden könne. ()