Obama soll US-Importverbot fĂĽr iPhone 4 verhindern

Der Chefanwalt der US-Telefongesellschaft Verizon hat den Präsidenten aufgefordert, ein von der Wettbewerbsbehörde verhängtes Importverbot gegen Apples Smartphones mit seinem Veto zu blockieren.

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Von
  • Christian Kirsch

Vor der Internationalen Handelskommission (ITC) der USA hatte Samsung im Juni 2013 einen Erfolg in den Patentstreitigkeiten mit Apple errungen: Die Behörde verhängte ein Importverbot gegen die iPhone-Modelle 4, 3 und 3GS sowie das iPad und das iPad 2. In einem Beitrag für das Wall Street Journal fordert der Chefanwalt der US-Telefongesellschaft Verizon, Randal S. Milch, nun Präsident Obama auf, das bereits für den 5. August mögliche Einfuhrverbot zu verhindern.

In der Vergangenheit hatte die ITC mehrfach Importverbote wegen Patentverletzungen gegen Smartphones ausgesprochen, den Herstellern jedoch eine Frist eingeräumt, innerhalb derer sie die Geräte oder die Software modifizieren durften. Im jetzigen Fall (AZ 337-TA-794) habe sie diese Möglichkeit jedoch nicht eingeräumt, berichtet Gigaom.

Der US-Präsident hat sechzig Tage Zeit, eine ITC-Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Patentbeobachter interessieren sich besonders für den aktuellen Fall, weil Obama vor kurzem eine Reform des US-Patentrechts angekündigt hatte. Dabei sollen unter anderem auch einheitliche Kriterien für ITC- und Gerichtsentscheidungen gefunden werden. Viele Unternehmen wählen sowohl den Weg der Klage vor Bundesbezirksgerichten als auch der ITC-Beschwerde, um gegen vermeintliche Patentverletzungen vorzugehen: Gerichte brauchen zwar in der Regel wesentlich länger für ihre Entscheidungen als die Wettbewerbsbehörde, können dafür jedoch empfindliche Geldstrafen und Verkaufsverbote verhängen. Der ITC stehen nur Importverbote als Sanktionsmöglichkeit zur Verfügung.

Das vor drei Jahren erschienene iPhone 4 soll immer noch einen großen Teil zu den Smartphone-Umsätzen Apples beitragen. Tim Cook erwähnte es bei der kürzlichen Vorstellung der Quartalszahlen ausdrücklich als attraktives Einstiegsgerät, schreibt TUAW. Indien sei einer der Märkte, in denen sich das Gerät sehr gut verkaufe, was auch an dem verglichen mit dem aktuellen Modell günstigeren Preis liegen dürfte.

In seiner Beschwerde hatte Samsung Apple vorgeworfen, fünf seiner Patente verletzt zu haben. Eins davon hielten die ITC-Richter für ungültig, drei weitere für nicht verletzt. Lediglich das US-Patent 7,706,348 habe Apple verletzt. Es gehört zu den für den Mobilfunkstandard UMTS essenziellen, sodass Samsung verpflichtet ist, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen (fair, reasonable and non-discriminatory) zu erteilen. Apple hält die von den Südkoreanern geforderten Lizenzgebühren jedoch für zu hoch. In europäischen Patentstreitigkeiten hat Samsung auf Verkaufsverbote gegen Apple-Geräte wegen der Verletzung von FRAND-Patenten verzichtet, da die EU-Kommission dahinter wettbewerbswidriges Verhalten vermutet. (ck)