iPhone-Datenerfassung: Apple in SĂĽdkorea verurteilt
Erstmals verhängt eine staatliche Behörde Sanktionen gegen den iPhone-Hersteller: Die südkoreanische Regulierungsbehörde hat Apple wegen des ungenehmigten Sammelns von Personendaten zu einer Geldstrafe verdonnert.
- Hans-Peter SchĂĽler
Weil er nach Auffassung des Gerichts Standortdaten von iPhone- und iPad-Nutzerrn ohne deren Billigung gesammelt hat, wurde der Hersteller Apple von einem südkoreanischen Gericht zur Zahlung von drei Millionen koreanischer Won verurteilt. Die verhängte Strafe im Gegenwert rund 2000 Euro macht das Verfahren zum Präzedenzfall: Nie zuvor ist Apple wegen der mittlerweile als Locationgate bezeichneten Affäre von staatlicher Seite belangt worden. Etwa in den USA mussten sowohl Apple als auch Google wegen ähnlicher Vorwürfe vor einem Senatsauasschuss Stellung beziehen, bekamen aber keine rechtlichen Auswirkungen zu spüren.
Die Korea Communications Commission (KCC) hat Schlupflöcher in den Datenschutzmechanismen sowohl bei Apple als auch bei Google ausgemacht und verlangt jetzt von beiden Konzernen, dass sie eine Verschlüsselung der erfassten Ortsdaten auf den von ihnen unterstützten Smartphones implementieren. Apple will das beklagte Datenloch im Mai mit einem Patch behoben haben und erklärte auch, dass seine Mobilgeräte nach Aufspielen dieses Patches nur noch Ortsdaten erfassen, wenn die Positionierungsdienste eingeschaltet seien. Google dagegen vertritt den Standpunkt, die Ortungsdienste auf Android-Geräten seien ausschließlich über ein Opt-in-Verfahren nutzbar und deshalb nicht illegitim.
Wegen der Datenerfassung hatte ein südkoreanischer Anwalt bereits im Juli rund 670 Euro Schadenersatz per Gerichtsanordnung von Apple erstritten. Eine Sammelklage von 29 weiteren koreanischen iPhone-Nutzern wird seit Ende April in Seoul bearbeitet, während die Agentur Reuters aktuell von Klageabsichten bei 27.800 Südkoreanern berichtet. Nach derselben Quelle stehen außerdem Anzeigen durch zwei US-amerikanische Klägergruppen zur Verhandlung, die Apple der illegitimen Datenweitergabe an Anzeigenkunden bezichtigen. (hps)