iPhone mit Fehler 53: Richter weist Sammelklage ab
Nach einer unautorisierten Reparatur des Touch-ID-Sensors legen ältere iOS-Versionen das iPhone unter Umständen lahm. Nutzer wollten deshalb Schadenersatz von Apple erklagen – sind nun aber vor Gericht gescheitert.
Ein US-Gericht hat die Sammelklage wegen des Fehlers 53 bei iPhone 6 und iPhone 6s nicht zugelassen: Der zuständige US-Richter Vince Chhabria gab nun Apples Antrag statt, die Klage abzuweisen. Der Hersteller habe das Problem bereits durch ein Update ausgeräumt und wolle eventuell angefallene Reparaturkosten erstatten, schreibt der Richter in der Begründung.
Daten nicht wirklich verloren
Die Kläger haben zudem nicht plausibel darlegen können, dass sie Daten verloren hätten, erklärt Chhabria – schließlich sind die Daten weiterhin auf dem iPhone vorhanden und nach Beseitigung des Problems wieder zugänglich.
Den Vorwurf, Apple hätte von dem Problem gewusst, wies der Richter ebenfalls zurück: "Der reine Fakt, dass eine Firma ein Produkt entwickelt hat, bedeutet nicht automatisch, dass sie Kenntnis über jeden möglichen Design-Fehler dieses Produktes hat".
Fehler 53 nach Touch-ID-Defekt
Der besagte Fehler 53 kann auftreten, wenn ein iPhone durch Dritte – also nicht von Apple selbst oder bei einem autorisierten Händler – repariert wird und dabei der Fingerabdrucksensor Touch ID Schaden nimmt. iOS setzt dann bis hin zu Version 9.2 das Gerät im Zuge eines über iTunes eingespielten Updates lahm. Das Betriebssystem prüft aus Sicherheitsgründen, ob "der Touch-ID-Sensor den anderen Komponenten Ihres Geräts zugeordnet" ist, führte Apple aus. Schlägt diese Überprüfung fehl, erscheint die Fehlermeldung 53. Das iPhone lässt sich in diesem Fall nicht länger nutzen, auch eine Wiederherstellung scheitert.
Erst iOS 9.2.1 (Build 13D20) räumt dieses Problem aus: Nach Installation des Updates soll es wieder möglich sein, das iPhone in Betrieb zu nehmen. Der beschädigte oder ausgetauschte Touch-ID-Sensor bleibt aus Sicherheitsgründen inaktiv. Dessen Reparatur ist nur durch Apple oder einen autorisierten Händler möglich, betont der Hersteller. Das Problem kann auch ohne eine unautorisierte Reparatur auftreten, etwa wenn der Touch-ID-Sensor anderweitig zu Schaden kommt. (lbe)