Bundesgerichtshof prüft Aufklärungspflichten von Online-Händlern

Wie deutlich müssen Unternehmen bei Verkäufen im Internet gesetzliche Verbraucherrechte erklären? Verbraucherschüzer klagten gegen ein Unternehmen, da die Rechte der Verbraucher verschleiert würden.

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  • dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit der Frage, wie deutlich Unternehmen bei Verkäufen im Internet gesetzliche Verbraucherrechte erklären müssen. Dabei werden die Karlsruher Richter voraussichtlich auch entscheiden, ob Wiederholungen des Gesetzestextes stets vollständig sein müssen. Anlass ist eine Verbraucherschutzklage gegen ein Unternehmen, das über die Internetplattform eBay unter anderem Kinder- und Babybekleidung verkauft. Das Urteil soll am 9. Dezember verkündet werden.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Internet eingesehen werden konnten, hatte das Unternehmen sich auf gesetzliche Vorschriften gestützt, diese aber nur teilweise zitiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen die Verwendung der Klauseln geklagt, weil die Rechte der Verbraucher verschleiert würden.

Der Vorsitzende Richter der 8. Zivilsenats, Wolfgang Ball, wies in der Verhandlung am gestrigen Mittwoch darauf hin, dass die Verbraucherrechte für den Internethandel schon im Gesetz kompliziert geregelt seien. Daher sei es nicht immer einfach, rechtmäßige Allgemeine Geschäftsbedingungen zu formulieren. "Das hat viele Tücken."

Der Anwalt des VZBV sagte, die unvollständige Wiedergabe zum Beispiel der Voraussetzungen des Widerrufsrechts führe Verbraucher in die Irre. "Die Gesetzeslage als solche ist zwar vollkommen intransparent. Ein Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf diese Intransparenz aber nicht noch verschärfen." Der Prozessvertreter des beklagten Unternehmers hatte argumentiert, dass nur jene gesetzlichen Bestimmungen zitiert worden seien, die für Geschäfte mit dem Unternehmen Bedeutung hätten. Ziel sei es gerade gewesen, so für mehr Klarheit zu sorgen. (jk)