EU-Kommissar kündigt nächsten Schritt im Wettbewerbsverfahren gegen Samsung an
Der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia hat angekündigt, dass Samsung demächst einen Brief mit den Beschwerdepunkten um den mutmaßlichen Missbrauch von Patenten zugestellt werde.
Die EU-Kommission steht vor ihrem nächsten Schritt im Wettbewerbsverfahren gegen Samsung. Das südkoreanische Unternehmen werde demnächst einen Brief mit Beschwerdepunkten (Statement of Objections) erhalten, sagte der für Wettbewerb zuständige Kommissar Joaquín Almunia. Der Brief könne noch in diesem Jahr ankommen, heißt es in einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg.
Die Kommission prüft seit Januar dieses Jahres, ob Samsung seine Patentrechte auf dem europäischen Mobiltelefon-Markt missbraucht hat, um Konkurrenten zu verdrängen. Samsung habe dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) 1998 zugesagt, anderen Firmen die Nutzung seiner Patente für europäische Handy-Standards zu fairen und nicht-diskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu erlauben. Allerdings beantragte der Konzern im Jahr 2011 einstweilige Anordnungen wegen Patentverletzungen von Wettbewerbern. Samsung liefert sich vor Gerichten in mehreren Ländern Patentstreits mit dem Konkurrenten Apple und zog dafür in verschiedenen Verfahren UMTS-Patente heran.
Diese Woche wurde bekannt, dass Samsung seine Patentklagen gegen Apple in Europa entschärfen wolle. Das Unternehmen wolle in den Klagen, die Apple die Verletzung standardrelevanter Patente vorwerfen, nicht mehr auf ein Verkaufsverbot bestimmter Produkte drängen. Die EU-Kommission zeigte sich laut Bloomberg über diese Entscheidung "glücklich". Almunía wolle dennoch weiter untersuchen, ob Samsung mit seinem juristischen Vorgehen der Konkurrenz geschadet habe.
Das "Statement ob Objections" ist ein offizieller Schritt in einem Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission. Beschuldigte Unternehmen können dann Stellung nehmen und auch eine mündliche Anhörung beantragen. Darauf wiederum folgt eine Entscheidung der EU-Kommission über das weitere Vorgehen. (anw)