GEMA erklärt Lizenzverhandlungen mit YouTube für gescheitert
Die Musikverwertungsgesellschaft und die zu Google gehörende Videoplattform konnten sich nicht auf eine "angemessene Vergütung" für Musikclips einigen. Die GEMA fordert nun, die betroffenen Werke zu löschen oder zu sperren.
Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA hat die seit rund einem Jahr andauernden Verhandlungen mit YouTube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland erneut abgebrochen. Dies teilte die GEMA am heutigen Montag mit. Beide Seiten konnten sich demnach nicht auf eine "angemessene Vergütung" für Musikvideos einigen. Die GEMA fordert nun in einem Verbund mit neun weiteren Verwertungsgesellschaften aus Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und den USA die Löschung von rund 600 Clips. Diese würden von der zu Google gehörenden Videoplattform seit dem Auslaufen der letzten vertraglichen Regelung Anfang April 2009 rechtswidrig genutzt. Alternativ setzen sich die GEMA und die anderen Gesellschaften dafür ein, die Videos für den Abruf aus Deutschland zu sperren.
Die GEMA will zusammen mit ihren internationalen Partnern nach eigenen Angaben "ein Zeichen" dafür setzen, dass "Musik ihren Wert hat". Betreiber von Online-Plattformen, "die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den so genannten Content liefern, angemessen vergütet werden", betonte GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker.
Die neu geschaffene Allianz könnte "sämtliche Werke" ihres Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn ihre Mitglieder dies wollten, führte Heker weiter aus. Darauf wolle sie "mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber" aber verzichten. Eigentliches Ziel der Rechteinhaber sei es, dass die Werke "möglichst viel gehört" werden – sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert seien. Eine Rückkehr an den Verhandlungstisch schloss Heker nicht aus.
Die Auseinandersetzung zieht sich bereits seit Längerem hin. Von November 2007 an durfte das Videoportal das GEMA-Repertoire auf Vertragsbasis in Künstlerspots sowie in Beiträgen zeigen, die Nutzer selbst erstellt haben. Die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung erklärte die GEMA erstmals Ende März vergangenen Jahres für gescheitert. Damals hieß es, dass YouTube weiter allein eine Pauschalgebühr zahlen wolle. Die Verwertungsgesellschaft drängt dagegen auf genauere Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der abgespielten Streams, um "die Angemessenheit der Vergütung" besser beurteilen und die eingenommen Gelder in unbekannter Höhe zielgerichteter an die Urheber und Musikverlage ausschütten zu können. Zeitweise waren während des Streits bereits einige Videos – etwa der Band Silbermond – nicht abrufbar. (anw)