Koalition nimmt neuen Anlauf zum Arbeitnehmerdatenschutz
Nach zweieinhalbjähriger Funkstille hat es Schwarz-Gelb eilig mit dem Arbeitnehmerdatenschutz: Schon kommende Woche soll der Regierungsentwurf mit einigen Nachbesserungen verabschiedet werden.
Nach zweieinhalbjähriger Funkstille hat es Schwarz-Gelb plötzlich eilig, den Arbeitnehmerdatenschutz zu regeln: Schon kommende Woche soll der umstrittene Regierungsentwurf vom August 2010 mit einigen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen im federführenden Innenausschuss des Bundestags verabschiedet werden. Einem anschließenden Beschluss des Parlaments stünde damit nichts mehr im Weg.
Mit den heise online vorliegenden Änderungen wollen CDU/CSU und FDP klarstellen, dass Arbeitnehmerdaten nur solche Informationen sind, die für Zwecke eines Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, nicht aber Daten etwa über private Hobbys, die am Arbeitsplatz bekannt werden. Der Arbeitgeber darf nach Vermögensverhältnissen, Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren eines Beschäftigten nur noch fragen, wenn die Informationen unabdingbar sind, um Aufgaben in einem Kindergarten oder bei einem Sicherheitsdienst zu erfüllen. Daten über die rassische und ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, die sexuelle Identität oder die Gesundheit dürften nur unter den Voraussetzungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erhoben werden.
Erstmals regeln will die Koalition, wie Beschäftigtendaten über das Internet verwertet werden dürfen – und zwar wenn Informationen "bei bestimmungsgemäßer Nutzung für jeden abrufbar sind". Dies gilt demnach auch für soziale Netzwerke, soweit eine für jeden mögliche Mitgliedschaft nötig ist, um die Daten abzurufen. Sind die eingestellten Informationen dagegen nur einem beschränkten Personenkreis wie ausgewählten Freunden zugänglich, dürften sie nicht herangezogen werden.
Mitarbeiter sollen – etwa zur Korruptionsbekämpfung – nicht anlasslos überprüft werden dürfen. Die Koalition übernimmt dazu eine Forderung des Bundesrats. Der Arbeitgeber darf also nur Beschäftigtendaten automatisch, anonymisiert und pseudonymisiert mit Datenbanken verhältnis- und zweckmäßig abgleichen, wenn Anhaltspunkte für eine in seinem Betrieb begangene Straftat vorliegen und wenn gesetzliche Prüf- oder Kontrollpflichten erfüllt werden müssen. Die Betroffenen müssten darüber schnell unterrichtet werden – außer es liege der begründete Verdacht vor, dass der Arbeitnehmer in dem Unternehmen eine Straftat oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat, durch die er gekündigt werden dürfte.
Auch die Bestimmungen zur Telekommunikationsüberwachung will Schwarz-Gelb enger fassen als im bisherigen Entwurf. Soweit der Beschäftigte Telefon oder Internet ausschließlich zu beruflichen oder dienstlichen Zwecken nutzen darf, dürfte der Arbeitgeber dabei anfallende Daten nur erheben, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen, Netze oder Dienste einschließlich der Datensicherheit zu gewährleisten, für Abrechnungen oder für eine "stichprobenartige oder anlassbezogenen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle"; allerdings nur, wenn schutzwürdige Interessen des Beschäftigten nicht überwiegen.
Die Koalition plant zudem strengere Vorgaben für ärztliche Untersuchungen und Eignungstest sowie zum Schutz biometrischer Daten Beschäftigter. Auskunfteien sollen Informationen über Unternehmensmitarbeiter deutlich schneller überprüfen und gegebenenfalls löschen als bisher. Auftragsdaten dürften von anderen Firmen in einem Staat außerhalb der EU nur noch dann verarbeitet werden, wenn die EU-Kommission dort ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt hat.
Oppositionsfraktionen hatten in den vergangenen Jahren bereits eigene Gesetzentwürfe zum Beschäftigtendatenschutz eingebracht. Die Grünen betonten nun, dass im Rahmen der neuen Initiative die von der Regierung zunächst vorbereitete "verdruckste und weithin unleserliche Ergänzung des ohnehin morschen Bundesdatenschutzgesetzes" unbedingt verhindert werden müsse. (anw)