11 Jahre Haft für Elizabeth Holmes wegen Theranos-Betruges

Mit gefälschten Belegen zu Blutanalysen hat Theranos Investoren geprellt. Gründerin Holmes soll 135 Monate in Haft. Es hätte mehr sein können.

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Elizabeth Holmes lauscht einem Vortrag

"They don’t put pretty people like me in jail", soll sich Frau Holmes geirrt haben.

(Bild: US-Verteidigungsministerium/Glenn Fawcett (gemeinfrei))

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Elf Jahre und drei Monat Haft, anschließend drei Jahre mit Einschränkungen und Überwachung. Das ist das Strafmaß wegen Betruges für Elizabeth Holmes, Gründerin und Leiterin der Firma Theranos. Der Schuldspruch über Holmes wegen Betrugs mit Bluttests ist schon zu Beginn des Jahres gefallen. Der Wahrspruch der Geschworenen erkannte die Frau in drei Fällen schuldig, Investoren hinters Licht geführt zu haben, und dabei Telekommunikationsmittel eingesetzt zu haben; außerdem ist die schuldig der Verschwörung zu solchem Betrug.

Holmes hatte mit dem Versprechen, Theranos-Geräte könnten mit einem Tropfen Blut zahlreiche valide Testergebnisse liefern, bei Investoren 945 Millionen US-Dollar eingesammelt. In einer Finanzierungsrunde wurde das Unternehmen sogar mit neun Milliarden Dollar bewertet. Der Verwaltungsrat war prominent besetzt, allerdings eher mit Ex-Politikern als mit Medizin-Fachleuten.

Die Theranos-Gründerin wurde als junge Self-Made-Milliardärin herumgereicht. Fragen zur Technik schmetterte sie mit dem Verweis auf angebliche Betriebsgeheimnisse ab. Tatsächlich haben die Apparate nicht so funktioniert, wie versprochen. Bluttestergebnisse waren oft gefälscht oder entstammten herkömmlichen Geräten anderer Hersteller.

Durch die Verurteilung drohten der Frau theoretisch 80 Jahre Haft. Doch die Richtlinien zur Berechnung des Strafmaßes sehen deutlich kürzere Haft vor, zumal die Täterin unbescholten und nicht gewalttätig war. Das am Freitag (Ortszeit Kalifornien) vom zuständigen Richter verkündete Strafmaß liegt an der untersten Grenze dieser Richtlinien, die 135 bis 168 Monate (14 Jahre) vorsehen.

Die Verteidigung wollte es bei eineinhalb Jahren Hausarrest bewenden lassen, ein vom Gericht beauftragter Bewährungshelfer schlug neun Jahre vor, die Anklage forderte 15 Jahre plus 804 Millionen Dollar Wiedergutmachung an geschädigte Investoren. Der Richter entschied für die unterste Grenze der Berechnung laut der einschlägigen Richtlinien, nämlich 135 Monate. Das sind elf Jahre und drei Monate.

Holmes beteuert ihre Unschuld, ist mit verschiedenen Anträgen auf Wiederholung des Verfahrens aber gescheitert. Noch sind nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Für eine Berufung gegen das Strafmaß hat sie jetzt 14 Tage Zeit. Ihre Anwälte werden sicher berufen und aufschiebende Wirkung beantragen. Hat das keinen Erfolg, muss Holmes ihre Haft am 27. April antreten. Bis dahin wird die sichtbar Hochschwangere ihr zweites Kind entbunden haben.

Eventuell muss Holmes aber doch länger in Haft. Denn in drei weiteren Anklagepunkten, die Holmes Betrug an Investoren vorwerfen, konnten sich die Geschworenen nicht einigen. Diese drei Fälle betreffen allerdings vergleichsweise geringe Beträge von jeweils unter fünf Millionen Dollar. Der Richter hat diesen Teil des Verfahrens als fehlerhaft verworfen. Die Staatsanwaltschaft könnte Holmes dafür einen neuen Prozess machen, muss das aber nicht tun.

Das Strafverfahren heißt [i]USA v. Elizabeth A. Holmes & Ramesh "Sunny" Balwani und wird am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien unter dem Az. CR 18-0258 geführt. Balwani war einst Holmes' Lebensabschnittspartner und Theranos' COO; er wurde im Juli für schuldig befunden. Bei ihm sahen die Geschworenen sogar zehn Betrugsfälle unter Einsatz von Telekommunikationsmitteln als erwiesen an, plus zwei Verschwörungstatbestände. Balwani, der sich ebenfalls nicht schuldig bekennt und das Urteil bekämpft, droht damit eine deutlich längere Haftstrafe.

(ds)