Acht Wörter sind zu viel: Leistungsschutzrecht soll verschärft werden

Seite 2: Urheberbeteiligung

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Dass Urheber über eine Verwertungsgesellschaft "mindestens zu einem Drittel an den Einnahmen des Presseverlegers" beteiligt werden sollen, will das Wirtschaftsministerium ebenfalls gestrichen wissen: "Um die Privatautonomie der Parteien nicht zu beschränken, sollte auf eine Mindestquote verzichtet werden." Dies gelte auch für den Ansatz, die Höhe der Verlegerbeteiligung an der Vergütung der Kreativen etwa für Privatkopien auf maximal ein Drittel zu begrenzen.

Ferner sollen die Wissenschaftsverlage profitieren. Die bereits mehrfach verlängerte zeitliche Schranke für die 2014 eingeführte gesetzliche Nutzungserlaubnis für Bildung und Wissenschaft alias "Intranetklausel" soll doch nicht endgültig aufgehoben werden. Stattdessen müsse zunächst der "Dialogprozess Lizenzierungsplattform" vorangetrieben und weiter evaluiert werden.

Das Kanzleramt schließt sich laut einer heise online vorliegenden E-Mail den Einwänden aus dem Haus von Peter Altmaier vollständig an. Darüber hinaus stößt ihm der Satz in dem Entwurf übel auf, demzufolge ein Presseverleger "das ausschließliche Recht" haben soll, seine Veröffentlichung "im Ganzen oder in Teilen für die Online-Nutzung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft öffentlich zugänglich zu machen und hierzu zu vervielfältigen". Entfernt werden müsse daraus das "hierzu".

Die Folge wäre, dass etwa Google auch für nur im Suchindex vorgehaltene geschützte Artikel, Fotos oder Videos Rechte einholen sowie Lizenzen klären und oft erwerben müsste. In einem früheren Diskussionsentwurf wollte das Justizministerium dagegen sogar noch berücksichtigen, inwieweit Presseverleger Suchmaschinen-Optimierung betrieben. Über Meta-Tags könnten die Regeln für die Verwendung der Webseite durch andere Internetdienste granular festgelegt werden. Betreiber erlaubten Suchmaschinen auf diesem Wege, geschützte Inhalte spezifisch zu nutzen. Diese Hinweise fanden sich aber schon im Referentenpapier nicht mehr.

Die genannten Punkte bezeichnet das Wirtschaftsministerium als "rote Linien". Greife das Justizressort die Bedenken nicht auf, werde es seinen Widerspruch gegen das gesamte weitere Verfahren nicht aufheben, droht das Team Altmaier. Bis dahin könne der Referentenentwurf auch nicht publiziert und etwa an Verbände zur Stellungnahme geschickt werden. Das Leistungsschutzrecht, das die Regierung prinzipiell vorziehen und weitere Streitfragen wie die zu Upload-Filtern auf später verschieben wollte, entpuppt sich so als weitere Belastung für die große Koalition.

(olb)