Airtags an Auto der Ehefrau gepickt: Österreicher verurteilt

Mindestens drei Airtags hat ein Mann heimlich am Auto seiner Gattin angebracht: Das ist Datenverarbeitung in Schädigungsabsicht, sagt das Gericht in Graz.​

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Im Vordergrund ein Autoschlüssel mit Airtag und Mercedes-Anhänger, im Hintergrund unscharf ein Modell eines weißen Autos

(Bild: Ugis Riba/Shutterstock.com)

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Weil er mindestens drei Airtags am Automobil seiner Ehefrau angebracht hat, ist ein Steirer am Dienstag zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat er sich der Straftat der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht nach Paragraph 63 des österreichischen Datenschutzgesetzes 2000 schuldig gemacht. Darauf stehen bis zu ein Jahr unbedingte Haft oder eine Geldstrafe. Die hier verhängte bedingte Haftstrafe bedeutet, dass der Verurteilte nur ins Gefängnis muss, wenn er sich wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Wie österreichische Medien berichten, hat der Angeklagte nicht gestanden. Vielmehr bezichtigte er seine Gattin, die Peilsender selbst an ihrem eigenen Fahrzeug angebracht zu haben, um ihn dann dafür beschuldigen zu können. Damit habe sie ihm Probleme mit der Polizei einbrocken wollen, weil er eine neue Lebensabschnittspartnerin habe. Nicht erklären konnte der Mann allerdings, wieso die drei Airtags dann gerade mit seiner Telefonnummer verbunden waren. Seine Version konnte den Richter am Landesgericht für Strafsachen in der steirischen Landeshauptstadt Graz nicht überzeugen.

Freigesprochen hat er den Angeklagten allerdings vom ebenfalls erhobenen Vorwurf der gefährlichen Drohung. Die Staatsanwaltschaft warf dem heimlichen Überwacher vor, gegenüber seiner Gemahlin eine "Halsabschneiden"-Geste gemacht zu haben. Vor Gericht hat die Frau allerdings ihre Aussage verweigert, weshalb der Richter in diesem Punkt einen Freispruch erteilt hat. Das österreichische Strafprozessrecht kennt keine Pflicht zu Aussage gegen bestimmte Angehörige, darunter Ehepartner.

Allerdings warnte der Richter in der Verhandlung vor der fortbestehenden Gefahr eines Gewaltdelikts. Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet, nicht aber die Staatsanwaltschaft. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Landesgerichts für Strafsachen Graz lautet 17 Hv 80/23d, jenes der Staatsanwaltschaft 18 St 111/23i.

Airtags sind kleine, batteriebetriebene Geräte von Apple, die sich über Funk mit iPhones in der näheren Umgebung verbinden, gerne auch mit fremden iPhones. Über Apples Dienst Find My kann der Verwalter des Airtags dann dessen Aufenthaltsort eruieren. Gedacht ist das System für das Wiederfinden verlorener Gegenstände oder entlaufener Haustiere, doch werden Airtags immer wieder für Stalking missbraucht. Das ist illegal.

(ds)