Amerikanische WeChat-Nutzer verklagen Donald Trump

Ein vom App-Betreiber unabhängige Usergroup klagt gegen Trumps WeChat-Verbot. Es sei gesetzwidrig erlassen und inhaltlich verfassungswidrig.

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Amerikanische WeChat-Nutzer verklagen Donald Trump

(Bild: ND700/Shutterstock.com)

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Anfang August hat Donald Trump ein Verbot der chinesischen Apps TikTok und WeChat verfügt, das bezüglich WeChat Mitte September wirksam werden soll. WeChat hat über eine Milliarde User weltweit, davon etwa 19 Millionen in den USA. Einige wollen das Verbot nicht hinnehmen und haben die U.S. WeChat Users Alliance (USWUA) ins Leben gerufen. Diese Organisation dient ausdrücklich dem Zweck, gegen die Verfügung des Präsidenten zu klagen. Seit Freitag ist die erste Klage anhängig.

Die Klage verlangt, die Verfügung des Präsidenten für rechtswidrig und unwirksam zu erklären. Mit dem Verbot habe der Präsident seine Kompetenzen überschritten, da in den einschlägigen Gesetzen ein generelles Verbot von Kommunikationsdiensten ausdrücklich nicht erlaubt ist. Zudem sei die Verfügung zu vage gehalten.

Außerdem habe der Präsident die notwendigen Verfahrensschritte nicht eingehalten. Gleiches gelte für einen früheren Erlass, mit dem der Präsident einen TKK-Notstand ausgerufen habe. Der damals ausgerufene Notstand sei aber ausdrücklich Grundlage der aktuellen Verfügung. Selbst wenn die frühere Verfügung in Kraft sein sollte, helfe das nicht, weil sie WeChat gar nicht erwähne. Trump hätte einen weiteren Notstand ausrufen müssen.

Vor allem aber sei der Erlass mehrfach verfassungswidrig: Er verletzte das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf freie Religionsausübung, das Recht auf Einhaltung der rechtsstaatlichen Verfahren und das Recht auf Gleichbehandlung. Für Letzteres kann die Klage auf eine lange Reihe rassistischer anti-chinesischer Äußerungen des Präsidenten verweisen.

Beklagt ist neben dem Präsidenten sein Wirtschaftsminister Wilbur Ross. Als Kläger treten neben der USWUA weitere Personen auf: Eine US-Amerikanerin, die eine Organisation leitet, die über WeChat psychologische Dienste speziell für chinesischsprachige Amerikaner anbietet; ein US-Jurist, der über WeChat Geschäftskontakte mit China hält; eine in den USA lebende Chinesin, die über WeChat Unterstützung für arme Schulkinder in China organisiert; eine US-Firma, die Online-Werbung für chinesischsprachige Zielgruppen organisiert sowie die Gründerin dieser Firma; und schließlich ein US-Einwohner, dessen Bibelrunde in Corona-Zeiten über WeChat läuft.

Das Verfahren heißt U.S. WeChat Users Alliance, Chihuo Inc., Brent Coulter, Fangyi Duan, Jinneng Bao, Elaine Peng, and Xiao Zhang v. Donald J. Trump and Wilbur Ross und ist am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 3:20-cv-05910 anhängig. Die Kläger betonen, nicht mit dem WeChat-Betreiber Tencent verbunden zu sein. Die Klage werde aus Spenden einzelner Nutzer finanziert. Dafür hat die USWUA die Anerkennung als gemeinnützige Organisation beantragt.

(ds)