Anti-Kabelsalat: Bundestag beschließt Gesetz für einheitliches Ladekabel

Der Bundestag hat eine Reform des Funkanlagengesetzes verabschiedet, um die EU-Richtlinie für USB-C als Ladeanschluss für Handy & Co. verspätet umzusetzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 277 Kommentare lesen
USB-C-Kabel

Ein USB-C-Kabel.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 3 Min.

Bis Ende 2024 soll es hierzulande standardisierte Ladekabel auf Basis von USB-C für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher geben. Der Bundestag hat am Donnerstag dazu eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Für die Gesetzesänderung stimmten neben den Regierungsfraktionen auch die CDU/CSU und die AfD. Nur die Gruppe der Linken enthielt sich. Von 2026 an wird die Auflage demnach entsprechend der EU-Richtlinie für einen einheitlichen Ladeanschluss auch für Laptops gelten. Die Politik will damit Kabelsalat und Tonnen Elektroschrott verringern sowie die Suche nach Ladegeräten vereinfachen. Die FDP-Abgeordnete Nicole Bauer sprach in der Aussprache am Donnerstag von einem "Anti-Kabelsalatgesetz".

Mit der Reform (PDF) haben die Abgeordneten auch das Ziel verknüpft, eine künftige Harmonisierung in diesem Bereich entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen zu ermöglichen und dabei beispielsweise "etwaige nicht kabelgebundene Ladesysteme" wie Qi zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden mit der Richtlinie einheitlich der USB-C-Anschluss und das Protokoll "USB Power Delivery" für kabelgebundenes Laden vorgesehen. Auch hat das Parlament ein Recht für Endnutzer verankert, eingeschlossene Funkanlagen immer auch ohne Ladenetzteil erwerben zu können. Dazu kommen verschiedene, auf der Richtlinie basierende Informationspflichten über Piktogramm rund um Ladenetzteile und deren Leistungseigenschaften vor. Daraus soll vor allem hervorgehen, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist.

Die SPD-Fraktion bewertete das Gesetz als gut und wichtig im Sinne weiterer Alltagserleichterungen. Sie erinnerte aber auch daran, dass die Richtlinie bereits bis Ende 2023 hätte umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf dazu zwar Ende Oktober auf den Weg gebracht, diesen aber erst am 20. Dezember dem Bundestag zugeleitet. Er konnte daher erst 2024 beraten werden. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es, dass auch zunehmend induktiv geladen werde. Daher müssten aktuelle technische Entwicklungen beobachtet und danach geschaut werden, welche Technologie künftig die praktikabelste sein werde. Die aktuelle Standardisierung verhindere Innovationen prinzipiell aber nicht. Ladeleistung und zugehörige Software könnten trotz USB-C-Vorgabe variabel sein, räumte der Linke Ralph Lenkert ein.

USB-C hat sich vor allem bei Mobiltelefonen faktisch bereits als Standard durchgesetzt. Nur Apple schwor lange auf den selbst entwickelten Lightning-Anschluss. Im September präsentierte der US-Konzern aber erstmals mit dem iPhone 15 neue Smartphones mit USB-C-Anschluss. Der aktuelle Zeitpunkt sei richtig und sinnvoll für eine Standardisierung, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Diese schaffe Effizienz, spare Abfall und erleichtere das tägliche Leben. Die grüne Digitalpolitikerin Tabea Rößner schätzte, dass Verbraucher um rund 250 Millionen Euro im Jahr entlastet würden. Hersteller sollten Geräte immer auch ohne Netzteile anbieten. Nutzer könnten dann selbst entscheiden, ob sie diese brauchten oder nicht. Für die Grünen ist die nun umgesetzte EU-Richtlinie auch ein Beispiel dafür, welche Stärke der Binnenmarkt entfalten und dabei auch mächtigen Tech-Konzernen entgegentreten könne.

(anw)