Apple vs. Apple: Rechtsanwälte halten Schlussplädoyers

Im Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Computer-Hersteller Apple und der gleichnamigen Beatles-Lizenzagentur haben die juristischen Beistände beider Parteien noch einmal die jeweiligen Positionen dargelegt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 164 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Streit zwischen Apple Corps Ltd. und dem kalifornischen Computer-Hersteller Apple über die Verwendung der Apfel-Logos beim Online-Musikangebot iTunes haben die Rechtsanwälte beider Parteien jetzt ihre Schlussplädoyers gehalten. Apple Corps Ltd. ist eine von der britischen Pop-Gruppe The Beatles bereits im Jahr 1968 gegründete Lizenzagentur, die unter anderem über die Veröffentlichungsrechte von Aufnahmen des Platten-Labels Apple Records wacht.

Vor dem Londoner High Court of Justice erklärte Geoffry Vos (Apple Corps), man bleibe bei dem Vorwurf, dass Apple Computer mit der Nutzung des Logos im Zusammenhang mit iTunes gegen eine Vereinbarung aus dem Jahr 1991 verstoßen habe. Danach darf der Computer-Hersteller das Apfel-Logo zwar für seine Produkte nutzen, die Verwendung für Angebote im Musikgeschäft wurde aber ausgeschlossen.

"Apple Computer hat das Markenzeichen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Musikstücken genutzt", führte Vos aus. Zudem werbe iTunes dafür, neue Künstler in sein Online-Vermarkungsangebot aufzunehmen. Dies entspreche der Arbeit eines Platten-Labels. Anthony Grabiner (Apple Computer) betonte hingegen, sein Mandant werbe mit dem Logo für den iTunes-Store, die angebotenen Download-Services und für Hardware, nicht aber für Musik selbst.

Eine Entscheidung des Gerichts zu den von Apple Corps eingeklagten Schadensersatzansprüchen soll nach Ostern bekannt gegeben werden. Möglicherweise ist dann auch klarer, inwieweit der Allgemeinbegriff "Apfel" auf geschützte Markenzeichen ausgedehnt werden kann: Während Apple Computer als Logo eine Apfelsilhouette "mit Biss" (Bi[y]te) verwendet, nutzt Apple Records einen unversehrten grünen Apfel der Sorte Granny Smith als Wiedererkennungsmarke. (pmz)