Auslieferung des "UFO-Hackers" vorerst gestoppt

Der von der Auslieferung an die USA bedrohte britische Computerexperte Gary McKinnon erhält Aufschub: Der Londoner High Court ließ eine erneute Beschwerde zu und setzte den bestehenden Auslieferungsbeschluss außer Kraft.

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Der wegen Computervergehen gegen US-Regierungseinrichtungen von der Auslieferung an die Vereinigten Staaten bedrohte britische Staatsbürger Gary McKinnon darf zunächst in seinem Heimatland bleiben. Das oberste britische Gericht ließ am heutigen Freitag eine erneute Beschwerde des arbeitslosen Systemadministrators zu und setzte den Auslieferungsbeschluss vorerst außer Kraft.

McKinnon droht in den USA ein Verfahren wegen Computerspionage und eine langjährige Haftstrafe. Dem auch als "UFO-Hacker" bekannten 42-Jährigen wird vorgeworfen, in zahlreiche Computersysteme eingebrochen zu sein, darunter Server des US-Verteidigungsministeriums und der NASA. McKinnon, der die Vorwürfe grundsätzlich nicht bestreitet, gab an, nach Beweisen für außerirdische Lebensformen gesucht zu haben.

Nachdem der "UFO-Hacker" nach zahlreichen Niederlagen vor britischen Institutionen auch mit einer Beschwerde beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert war, stand er unmittelbar vor einer Auslieferung an die USA. In der Zwischenzeit wurde bei McKinnon das Asperger-Syndrom diagnostiziert. Diese neue Entwicklung veranlasste seine Anwältin, einen zweiten Anlauf vor dem britischen High Court zu wagen.

Derzeit prüft die britische Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Anklage in Großbritannien. McKinnon hatte sich bereit erklärt, ein Geständnis abzulegen, sollte er vor einem britischen Gericht angeklagt werden und die Auslieferung damit vermeiden können.

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(vbr)