Bundesdatenschützer kritisiert geplantes Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten

Peter Schaar sieht in der masssenhaften Weitergabe von europäischen Daten zum Zahlungsverkehr an die USA einen massiven Grundrechtseingriff.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in der geplanten Weitergabe von europäischen Bankdaten an die USA einen "massiven Grundrechtseingriff". In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau sagte er: "Dieses Abkommen darf nicht geschlossen werden, falls doch, werden sicherlich das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof angerufen werden." Schaar könne sich nicht vorstellen, dass ein solcher Zugriff auf Bankdaten verfassungskonform wäre.

In den nächsten Tagen werde sich entscheiden, ob der Rat der EU die demokratischen Prinzipien Europas akzeptiert oder ob hier ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente, also ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, ein massiver Grundrechtseingriff beschlossen werde, erläutert Schaar. Man könne den Eindruck haben, dass hier ein "Geheimabkommen" geschlossen werden solle.

Bundesjustiziministerin Sabine Leuttheuser-Schnarrenberger sieht das geplante Abkkommen ebenfalls kritisch. Sie sieht es zudem als unglücklich an, dass dieses Abkommen einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages nach den alten Regeln durchgesetzt werden soll. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüberstehe und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhalte. innerhalb der gesamten Bundesregierung gibt es zu dem Thema aber noch keine einheitliche Linie.

Schaar sieht laut Interview auch in der Marktbeherrschung von Suchmaschinen wie Google eine zunehmende Gefahr: "Da ist eine kritische Grenze überschritten, wo eine unglaubliche Wissensmacht über die Gesellschaft angesammelt wird, ohne dass es eine effektive Kontrolle gibt." Für den Arbeitnehmerdatenschutz fordert Schaar eine Klarstellung, dass Gesundheitstests im Rahmen von Bewerbungsverfahren auf Fragen beschränkt werden müssen, die arbeitsplatz- oder berufsspezifisch sind. Der Betroffene müsse darüber Bescheid wissen, welche Untersuchungen im Detail durchgeführt werden. Die Bundesjustizministerin hat hier bereits Änderungen angekündigt. Sie will dem Trend, durch persönliche Fragen und betriebsärztliche Untersuchung möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern zu erfahren, gesetzliche Grenzen setzen. (anw)