Bundesregierung will Pressefreiheit stärken

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden sollen, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen.

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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) "zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht" beschlossen. Laut der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Initiative sollen Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse auswerten oder veröffentlichen. Dafür soll der § 353b des Strafgesetzbuches (StGB) ergänzt werden. Darin wird einerseits Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Andererseits soll ein neuer Absatz die Anwendung der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen und somit Journalisten begünstigen.

Auch plant die Regierung, mit einer Änderung von § 97 der Strafprozessordnung (StPO) den Schutz von Journalisten vor Beschlagnahme zu verbessern. Künftig soll nicht bereits ein einfacher, sondern ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten ausreichen, um eine Sicherstellung von Beweisgütern anordnen zu können.

Der Gesetzentwurf bezieht sich unter anderem auf den Fall "Cicero". Dabei war der Tatverdacht, der Anlass für die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins sowie nachfolgender Beschlagnahmebeschlüsse war, allein auf die Veröffentlichung von Inhalten eines als Verschlusssache eingestuften Auswertungsberichts und auf Hinweise darauf gestützt, dass der Verfasser des Artikels im Besitz des Papiers gewesen sein müsse. Das Bundesverfassungsgericht verurteilte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der niederen Instanzen 2007 als rechtswidrig. Diese Entscheidung spiegelt sich nun in dem Gesetzesvorhaben wider.

Zur Definition von Medienschaffenden verweist der Entwurf auf § 53 Absatz 1 Nummer 5 StPO und die darin aufgeführten Zeugnisverweigerungsberechtigten. Es handelt sich dabei um Personen, "die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben". Auf privat agierende, ihren Lebensunterhalt mit anderen Arbeiten erzielende Blogger dürften sich die geplanten neuen Schutzrechte so nicht beziehen.

Leutheusser-Schnarrenberger sieht in dem Gesetzentwurf ein "klares Bekenntnis zu einer freien, unabhängigen Presse". Medienangehörige müssten ihrer Aufgabe als "Vierte Gewalt" zur Kontrolle des staatlichen Handelns ungehindert ausüben können. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) begrüßte den Gesetzentwurf als "Schritt in die richtige Richtung". Der DJV hat nach eigenen Angaben seit Ende der 80er-Jahre über 200 Verstöße gegen die Pressefreiheit durch staatliche Stellen in der Bundesrepublik dokumentiert. Für Aufsehen sorgten vor zwei Jahren etwa auch die Ermittlungen gegen 17 Journalisten, die Informationen aus dem BND-Untersuchungsausschuss zum Fall Murat Kurnaz publiziert hatten. Mehrere Bundestagsparteien machten sich danach Gedanken über nötige Gesetzesreformen. (anw)