Bundestag beschließt Verbandsklagerecht bei Datenmissbrauch

Mit den Stimmen der Koalition hat das Parlament ein Gestz abgesegnet, mit dem das Datenschutzrecht zivilrechtlich einfacher durchsetzbar werden soll. Verbände und Kammern sollen abmahnen und klagen können.

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Datenschutz

(Bild: dpa, Jens Büttner/Symbolbild)

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Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz für neue "verbraucherschützende Vorschriften des Datenschutzrechts" verabschiedet. Verbraucherverbände und Wirtschafts- sowie Wettbewerbskammern sollen damit künftig das Recht erhalten, gegen Datenschutzverstöße von Firmen zu klagen oder diese abzumahnen. Für das Vorhaben stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Linke und Grüne enthielten sich.

Bislang können Verbraucherschützer nur eingeschränkt stellvertretend für Betroffene von Datenmissbrauch tätig werden, wenn es etwa um unzulässige Verträge oder Geschäftsbedingungen geht. Sammelt eine Firma ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden oder aufgrund unwirksamer Einwilligungen persönliche Informationen, haben die Verbände noch keine zuverlässige Handhabe. Dies soll sich nun ändern: Die neuen Möglichkeiten dürften unter anderem bei unerwünschter Werbung, beim Erstellen von Persönlichkeitsprofilen etwa mit Scoring zur Bonitätsprüfung durch Auskunfteien sowie im sonstigen Adress- und Datenhandel greifen.

Den Entwurf der Bundesregierung vom Februar hat das Parlament noch geändert. Die Bestimmungen sollen nicht anwendbar sein, wenn personenbezogene Daten eines Verbrauchers ausschließlich zur Geschäftsabwicklung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. So seien Datenverarbeitungen "zur Rechtsverfolgung oder zu Abrechnungszwecken" unverändert zulässig.

Verbraucherschutzverbände müssen künftig ihre Abmahnpraxis beim Bundesamt für Justiz anzeigen. Damit wollen die Abgeordneten eine Abzocke mit Anwaltsschreiben verhindern: Bei Zeichen von Missbrauch soll die Behörde einschreiten können. Die Parlamentarier unterstreichen, dass insbesondere bei Verstößen kleinerer Unternehmen zunächst "kostenlose schriftliche Hinweise" versandt werden könnten.

Der Bundestag will es Verbrauchern zudem von Oktober nächsten Jahres an ermöglichen, Online-Verträge auf dem gleichen Weg zu kündigen, wie sie geschlossen wurden, also etwa auch per E-Mail. Briefe oder Faxe sollen nicht mehr versendet werden müssen. Bei notariell zu beurkundenden Verträgen bleiben "vorformulierte Schriftformvereinbarungen" aber gültig.

Sprecher der Union und der SPD lobten das Gesetz in der abschließenden Lesung als wichtigen Verbraucherschutz. Vertretern der Opposition geht der Entwurf nicht weit genug. Der Bundesverband Deutsche Startups erwartet eine Klagewelle. Das “Verbandsklagerecht schafft eine enorme Zahl von privaten Kontrollinstanzen, die das Potential haben, unsere Startups mit einer Klagewelle zu ertränken“, warnt Verbandschef Florian Nöll. Der Gesetzgeber schaffe damit ein “enormes Bürokratiemonster”. (vbr)