Datenschützer gegen generelles Datenverkaufsverbot

Ein Verbot des Verkaufs von Verbraucherdaten wäre wenig förderlich für den Verbraucher- und den Datenschutz, meint Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.

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Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), lehnt Radikalforderungen wie ein generelles Verbot des Verkaufs von Verbraucherdaten ab. Sie nützten letztlich weder den Betroffenen noch der Wirtschaft und seien wenig förderlich für den Verbraucher- und den Datenschutz. Angesichts des Kontodatenskandals fordert er laut ULD-Mitteilung ein besonnenes Handeln. Weichert richtete sich damit gegen Forderungen der Grünen sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol. Sie geht davon aus, dass nur durch ein Verbot der "außer Kontrolle geratene Datenhandel" zu stoppen sei.

"Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Verbraucherdaten ein wertvolles Wirtschaftsgut sind. Das Problem ist nicht der Handel, sondern die Art des Handels und wer hiervon profitiert", sagte Weichert. Allerdings müssten die Verbraucher ihre Einwilligung geben, so wie dies Verbraucherminister Horst Seehofer und Justizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen hätten. Weichert regt an, die Vorschläge in die beiden am 30. Juli von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesinitiativen zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Bekämpfung unzulässiger Telefonwerbung zu integrieren. Das erläutert das ULD in seinen heute veröffentlichten daten- und verbraucherschutzrechtlichen "Schlussfolgerungen aus dem Bekanntwerden des illegalen Verkaufs von Kontodaten".

Vorvorige Woche wurde bekannt, dass ein früherer Mitarbeiter eines Callcenters in Lübeck der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine CD mit mehr als 17.000 Datensätzen mit Angaben zu Name, Adresse, Geburtsdatum und vollständiger Kontoverbindung übergeben hatte. Diese stammten vor allem von der Süddeutschen Klassenlotterie. Daraufhin wurden weitere illegale Datenbestände bekannt, unter anderem durch den Aufkauf von 6 Millionen Datensätzen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands auf dem Schwarzmarkt für einen Preis von 850 Euro.

Nachdem die Glücksspielunternehmen, von denen die größten illegalen Bestände stammten, beteuerten, die Daten nicht verkauft zu haben, geht das ULD davon aus, dass unzuverlässige Mitarbeiter Firmendatenbestände kopiert und an Adresshändler weiterverkauft haben; oder die Daten seien nach Abschluss von Callcenter-Aufträgen nicht gelöscht, sondern angesammelt worden. Die Daten könnten auch im Rahmen von telefonischen Kaltakquisen oder über das Internet, Spendensammlungen und Preisausschreiben von den Verbrauchern selbst stammen. Die Daten seien offensichtlich oft an Adresshändler weitergegeben und auf dem Schwarzmarkt vor allem an Callcenter weiterverkauft worden. Die Callcenter hätten diese einschließlich der Kontodaten für die weitere Telefonakquise oder für das Fingieren von Verträgen genutzt.

Zum Skandal um den illegalen Handel mit Kunden- und Kontendaten siehe auch:

(anw)