Datenschützer legt Berufung gegen Urteil zu Facebook-Seiten ein

Schleswig-Holsteins Datenschutz-Beauftragter Thilo Weichert geht weiter den juristischen Weg gegen Fanseiten von Unternehmen auf dem sozialen Netzwerk.

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Schleswig-Holsteins Datenschutz-Beauftragter Thilo Weichert geht weiter gegen Fanseiten hiesiger Unternehmen bei Facebook vor. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) legte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Oktober ein, wie Weichert mitteilte. Konkret geht es bei der Berufung um die Seite der von den Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein betriebenen Wirtschaftsakademie.

Laut dem Urteil der Schleswiger Richter dürfen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein nicht daran gehindert werden, Fanseiten in dem sozialen Netzwerk zu betreiben. Sie seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, weil sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung bei Facebook hätten.

Nach Ansicht des ULD wurden bei der Schleswiger Entscheidung jedoch grundlegende Regeln des deutschen Telemedienrechts nicht ausreichend beachtet. Insbesondere werde die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf das Internet ignoriert. Die Rechtsfrage sei nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Stellen sehr relevant, die sich US-amerikanischer Dienstleister bedienen. "Welche unabsehbaren Risiken für den Datenschutz damit verbunden sind, haben aktuell die Enthüllungen von Edward Snowden offenbart, wonach derartige Daten massenhaft und unter völliger Missachtung europäischer Rechtsprinzipien von der US-amerikanischen National Security Agency abgefangen, ausgewertet und an weitere US-Behörden weitergegeben werden", heißt es in der Mitteilung des ULD.

Die Klärung der Rechtsfrage sei sehr bedeutend dabei, eine wirksame europäische Datenschutz-Grundverordnung zu verabschieden. "Um insofern eine schnelle verbindliche Klärung herbeizuführen, schlägt das ULD als Berufungskläger im Zweifel eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof vor", sagte Weichert. (mit Material der dpa) / (anw)