Datenschützerin beanstandet Kennzeichenfahndung auf Autobahnen Brandenburgs

Jahrelang hat die brandenburgische Datenschutzbeauftragte die automatische Kennzeichenerfassung durch die Polizei geprüft – und nun ihre Schlüsse gezogen.

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Datenschützerin beanstandet Kennzeichenfahndung auf Autobahnen Brandenburgs

Kesy an einer Brücke an der A12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder).

(Bild: dpa / Patrick Pleul)

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Für die langjährige Praxis der Polizei in Brandenburg, mithilfe von Kfz-Kennzeichen-Scannern täglich den kompletten Autoverkehr an festen Standorten zu überwachen und die Daten zu speichern, gibt es keine hinreichende Gesetzesgrundlage. Zu diesem Ergebnis ist die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge nach fünf Jahren Prüfung gekommen.

Hartge hat die datenschutzrechtlichen Verstöße gegenüber dem Polizeipräsidium Brandenburg beanstandet. Der von der Polizei herangezogene Paragraf 100h Strafprozessordnung (StPO) für die automatisierte Kennzeichenerfassung sei keine Rechtsgrundlage. Es seien überwiegend unbeteiligte Personen betroffen. Dass diese Daten erfasst und auf Vorrat gespeichert worden seien, sei ein unzulässiger Eingriff in das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung.

Weiter gebe es "gravierende datenschutzrechtliche Mängel" beim Einsatz des "Kesy" getauften Systems im Aufzeichnungsmodus. Auch habe die Polizei "über den Umfang der Datenverarbeitung selbst entschieden" und so "gegen das Gebot der Datensparsamkeit und gegen das datenschutzrechtliche Prinzip der Erforderlichkeit" verstoßen.

Die Strafverfolger sind aus Sicht der Landesbeauftragten zudem verpflichtet zu prüfen, ob sie die über Jahre angesammelten Kennzeichendaten noch für Verfahren benötigen und andernfalls löschen. Es wäre auch geboten gewesen, Informationen zu den jeweiligen Ermittlungsverfahren zu trennen. Alles andere "erschwert darüber hinaus eine unverzügliche Löschung".

Eine Rechtsanalyse von Sachverständigen im Auftrag des brandenburgischen Innenministeriums war im Juni bereits zu vergleichbaren Ergebnissen gekommen. Der zuständige Abteilungsleiter im Innenressort, Herbert Trimbach, hatte angewiesen, den Betrieb der Scanner im Aufzeichnungsmodus auszusetzen. Er wurde daraufhin versetzt, das Gutachten umgeschrieben. Der damalige Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) verteidigte die Autobahnüberwachung als wichtig und unverzichtbar.

Inzwischen aktiviert die Polizei die Dauerbeschattung nur in Fällen, in denen eine hinreichend konkrete Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt. Auch hat sie die Zahl der Nutzungsberechtigungen reduziert. Die bereits angesammelten Kennzeichendaten blieben jedoch gespeichert, beklagt Hartge. Die Sanktionsmöglichkeiten ihrer Behörde sind im Bereich Inneres und Justiz eingeschränkter als in der Wirtschaft, wo sie laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hohe Bußgelder verhängen kann.

Die lange Dauer ihrer Untersuchungen begründete Hartge damit, dass sich die zu prüfende Thematik ständig weiterentwickelt und auch eine Vor-Ort-Inspektion nötig gemacht habe. Noch anhängig ist eine Beschwerde eines Autofahrers gegen Kesy vor dem Brandenburger Landesverfassungsgericht. (anw)