Die Polizei in Rheinland-Pfalz bekommt mehr Spielraum

Die Regierenden von SPD und FDP sowie die CDU beschließen ein neues Polizeigesetz. Dadurch dürfen Polizisten nun mehr Daten zur Vorbeugung von Straftaten sammeln.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 204 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat eine Änderung seines Polizeigesetzes beschlossen, durch die die Beamten künftig mehr Befugnisse haben. Diese dürfen mehr Daten zur Vorbeugung von Straftaten sammeln. Außerdem heißt es nun im geänderten Gesetz: "Der Anwendungsbereich der so genannten Rasterfahndung wird auf die vorbeugende Bekämpfung von besonders schwerwiegenden Straftaten ausgedehnt."

Nach Protest des Landesbeauftragen für den Datenschutz, Walter Rudolf, hatten die Regierenden von SPD und FDP den Vorschlag zurückgezogen, Autokontrollen ohne Anlass und Dauerkontrollstellen zu erlauben. Rudolf findet die im Gesetzentwurf vorgesehenen erweiterten Kompetenzen der Polizei überflüssig, da in fast allen Fällen das bisherige Strafrecht angewendet werden könne. Die Grünen kritisieren fehlende zwingende Begründungen für die erweiterten Polizeibefugnisse bei der vorbeugenden Straftatenbekämpfung. Die CDU hatte wie die Regierungsparteien für das Gesetz gestimmt.

SPD und FDP hatten den Gesetzentwurf nach Protesten auch der Kirchen noch einmal entschärft. Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Anwälte und Journalisten bleiben von der verdeckten Informationsermittlung unangetastet. Das so genannte vorbeugende Abhören von Telefonen oder die Ortung des Handys ist jetzt nur "bei gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einer Person" möglich. (anw)