DocMorris und Apotheker-Verband uneins über Urteil

Der Europäische Gerichthof hat entschieden, dass jeder EU-Mitgliedsstaat die Wahlfreiheit habe, den Versand rezeptpflichtiger Medikamente zu erlauben oder nicht.

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Von
  • Torge Löding

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass jeder EU-Mitgliedsstaat die Wahlfreiheit habe, den Medikamentenversand zu erlauben oder nicht. Zwar ist das generelle gesetzliche Verbot des Arzneimittelhandels über das Internet mit europäischem Recht nicht vereinbar -- das bisherige deutsche Verbot für den Internethandel mit Medikamenten sei jedoch mit EU-Recht vereinbar, falls die Gesundheit und das Leben von Menschen geschützt würden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneien erhöhe sich das Risiko einer fehlerhaften oder missbräuchlichen Verwendung, aus diesem Grund sei hier das Verbot auch nach EU-Recht zulässig. Nicht verschreibungspflichtige und zugelassene Medikamente dürften dagegen auch online bei zugelassenen Apotheken aus anderen Mitgliedsstaaten gekauft werden.

Somit sehen sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch die Internet-Apotheke DocMorris ihre jeweilige Position durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigt. "Das Geschäft von DocMorris ist in allen Ländern der Europäischen Union grundsätzlich rechtmäßig. Der EuGH folgte damit größtenteils dem von der Generalanwältin Christine Stix-Hackl am 11. März 2003 vorgetragenen Schlussantrag. Danach steht die Warenverkehrsfreiheit über einem Verbot des grenzüberschreitenden Versandes von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln", heißt es bei DocMorris.

Der DAV hingegen betont, dass der EuGH das deutsche Verbot des Arzneimittelversandes von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als mit europäischem Recht vereinbar ansieht. Damit sei das Kerngeschäft der Versandhändler zentral betroffen. Lange Bestand hat das deutsche Verbot allerdings nicht, da bereits ab 2004 in Deutschland ein neues, liberaleres Gesetz gelten soll. Hermann S. Keller, Vorsitzender des DAV, bedauert dies: "Im Vorgriff auf die Entscheidung des EuGH hat der deutsche Gesetzgeber im Herbst des Jahres den Versandhandel mit Arzneimitteln ab 2004 erlaubt." Keller erwartet allerdings keine wirtschaftlichen Auswirkungen des Versandes auf die Apotheken: "Im nächsten Jahr ist der Versandhandel mit Arzneimitteln zwar erlaubt, er wird aber ökonomisch uninteressant. Die apothekerliche Leistung wird ab 2004 durch Festzuschläge honoriert. Dadurch werden hochpreisige Arzneimittel deutlich billiger, die bisherige Rosinenpickerei des Versandhandels wird verhindert."

DocMorris-Gründer und Vorstand Ralf Däinghaus sieht das anders: "Wir waren uns von Beginn an sicher, dass wir im Recht sind. Jetzt haben wir dieses Recht auch bekommen." Die Niederländer verweisen darauf, dass der Gerichtshof den Mitgliedsstaaten die Wahlfreiheit lasse, den Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zuzulassen. Die deutsche Bundesregierung habe sich bereits im Herbst 2003 für den Medikamentenversandhandel entschieden. (tol)