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DocMorris und Apotheker-Verband uneins ĂŒber Urteil

Torge Löding

Der EuropÀische Gerichthof hat entschieden, dass jeder EU-Mitgliedsstaat die Wahlfreiheit habe, den Versand rezeptpflichtiger Medikamente zu erlauben oder nicht.

Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat entschieden, dass jeder EU-Mitgliedsstaat die Wahlfreiheit habe, den Medikamentenversand zu erlauben oder nicht. Zwar ist das generelle gesetzliche Verbot des Arzneimittelhandels ĂŒber das Internet mit europĂ€ischem Recht nicht vereinbar -- das bisherige deutsche Verbot fĂŒr den Internethandel mit Medikamenten sei jedoch mit EU-Recht vereinbar, falls die Gesundheit und das Leben von Menschen geschĂŒtzt wĂŒrden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneien erhöhe sich das Risiko einer fehlerhaften oder missbrĂ€uchlichen Verwendung, aus diesem Grund sei hier das Verbot auch nach EU-Recht zulĂ€ssig. Nicht verschreibungspflichtige und zugelassene Medikamente dĂŒrften dagegen auch online bei zugelassenen Apotheken aus anderen Mitgliedsstaaten gekauft werden.

Somit sehen sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV [1]) als auch die Internet-Apotheke DocMorris [2] ihre jeweilige Position durch das Urteil [3] des EuropĂ€ischen Gerichtshofes (EuGH [4]) bestĂ€tigt. "Das GeschĂ€ft von DocMorris ist in allen LĂ€ndern der EuropĂ€ischen Union grundsĂ€tzlich rechtmĂ€ĂŸig. Der EuGH folgte damit grĂ¶ĂŸtenteils dem von der GeneralanwĂ€ltin Christine Stix-Hackl am 11. MĂ€rz 2003 vorgetragenen Schlussantrag. Danach steht die Warenverkehrsfreiheit ĂŒber einem Verbot des grenzĂŒberschreitenden Versandes von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln", heißt es bei DocMorris.

Der DAV hingegen betont, dass der EuGH das deutsche Verbot des Arzneimittelversandes von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als mit europÀischem Recht vereinbar ansieht. Damit sei das KerngeschÀft der VersandhÀndler zentral betroffen. Lange Bestand hat das deutsche Verbot allerdings nicht, da bereits ab 2004 in Deutschland ein neues, liberaleres Gesetz gelten soll. Hermann S. Keller, Vorsitzender des DAV, bedauert dies: "Im Vorgriff auf die Entscheidung des EuGH hat der deutsche Gesetzgeber im Herbst des Jahres den Versandhandel mit Arzneimitteln ab 2004 erlaubt." Keller erwartet allerdings keine wirtschaftlichen Auswirkungen des Versandes auf die Apotheken: "Im nÀchsten Jahr ist der Versandhandel mit Arzneimitteln zwar erlaubt, er wird aber ökonomisch uninteressant. Die apothekerliche Leistung wird ab 2004 durch FestzuschlÀge honoriert. Dadurch werden hochpreisige Arzneimittel deutlich billiger, die bisherige Rosinenpickerei des Versandhandels wird verhindert."

DocMorris-GrĂŒnder und Vorstand Ralf DĂ€inghaus sieht das anders: "Wir waren uns von Beginn an sicher, dass wir im Recht sind. Jetzt haben wir dieses Recht auch bekommen." Die NiederlĂ€nder verweisen darauf, dass der Gerichtshof den Mitgliedsstaaten die Wahlfreiheit lasse, den Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zuzulassen. Die deutsche Bundesregierung habe sich bereits im Herbst 2003 fĂŒr den Medikamentenversandhandel entschieden. (tol [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-90113

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.aponet.de/
[2] http://www.docmorris.com
[3] https://www.heise.de/news/EU-Gerichtshof-entscheidet-heute-zu-DocMorris-90099.html
[4] http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de
[5] mailto:tol@heise.de