E-Rezept: Was gesetzlich Versicherte erwartet

Das E-Rezept gibt es schon länger, 2024 soll es allerdings "durchstarten". Bislang läuft es aber noch nicht rund. Gesetzlich Versicherte sollten geduldig sein.

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E-Rezept-Poster vor einer Apotheke

(Bild: heise online / mack)

Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Das E-Rezept soll 2024 zunächst für alle gesetzlich Versicherten kommen, denn Ärzte sind ab dem 1. Januar zu deren Ausstellung verpflichtet. Andernfalls müssen sie ab April 2024 mit Honorarabzügen rechnen.

Apotheken müssen bereits seit Herbst 2022 E-Rezepte verarbeiten können. Eine Grundvoraussetzung dafür ist sowohl für Praxen als auch für Apotheken ein funktionierender Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) – das Gesundheitsnetz – für einen sicheren Datenaustausch im Gesundheitswesen.

Weiterhin müssen die Ärzte und Apotheker über elektronische Heilberufsausweise verfügen, um die Rezepte zu verarbeiten beziehungsweise zu signieren. Bisher laufen die Prozesse rund um das E-Rezept jedoch nicht störungsfrei, Beteiligte bemängeln immer wieder, dass das Einlösen des E-Rezepts länger dauert als das bisherige Verfahren.

Dabei gibt es inzwischen drei offizielle Wege, um ein E-Rezept einzulösen: über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), mit der offiziellen E-Rezept-App und als ausgedrucktes E-Rezept. Ein weiterer Vorteil: Versicherte können Folgerezepte ohne einen weiteren Gang in die Arztpraxis erhalten.

Allerdings fällt der Besuch beim Arzt trotzdem nicht ganz weg, da Versicherte einmal im Quartal ihre Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät beim Arzt stecken müssen, sonst kann der Arzt die Leistungen in der Regel nicht abrechnen.

Bei dem Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte müssen Versicherte die Karte in das Kartenlesegerät bei der Apotheke stecken, um das Medikament zu erhalten. Mit der E-Rezept-App können Versicherte das Rezept aus der TI abrufen, sobald der Arzt es hochgeladen hat. Die Authentifizierung und Nutzung dafür wird von einigen jedoch als zu aufwendig angesehen. Denn Versicherte müssen zur Authentifizierung bei der E-Rezept-App ihre elektronische Gesundheitskarte an ihr NFC-fähiges Smartphone halten und eine sechsstellige PIN eingeben.

Zunehmend können sich Versicherte jedoch auch kartenlos über die App für die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse in der E-Rezept-App ausweisen. In Zukunft soll sich das E-Rezept auch direkt über die ePA-App der Krankenkasse verwalten lassen, wie aus dem Digitalgesetz zur Beschleunigung des Gesundheitswesens hervorgeht. Sofern das E-Rezept in ausgedruckter Variante vorliegt, kann es in der Apotheke vorgezeigt werden – ebenso wie das herkömmliche Rezept.

Sollte das komplett digital ausgestellte E-Rezept noch nicht vom Arzt signiert worden sein und die Apotheke es deshalb nicht aus der TI abrufen können, kann es sein, dass Versicherte zunächst zurückgeschickt werden. Das liegt daran, dass manche Ärzte E-Rezepte nicht sofort beim Ausstellen signieren, sondern warten, bis sich mehrere Rezepte zum Abzeichnen angesammelt haben, wie verschiedene Apothekerinnen und Apotheker gegenüber heise online erläuterten. Laut ihnen liegen Signaturen für das E-Rezept mitunter erst Stunden, manchmal sogar erste Tage später vor. In einigen Fällen seien Arztpraxen nicht für eine schnelle Klärung erreichbar gewesen – etwa, weil sie bereits geschlossen hatten. Manche Patienten werden sich daher zunächst vermutlich in Geduld üben müssen, wenn sie E-Rezepte einlösen.

Die drei aktuellen Einlösewege für das E-Rezept: Über die elektronische Gesundheitskarte, über die E-Rezept-App und über den Papierausdruck.

(Bild: Gematik)

Hinzu kommt, dass manche Ärzte noch (technische) Schwierigkeiten beim Ausstellen von E-Rezepten haben und mitunter nicht genau wissen, welche Medikamente sie als E-Rezept ausstellen müssen. Bisher sind dies verschreibungspflichtige Arzneimittel, die auf das rosafarbene "Muster 16" gehören, andere Rezept-Typen folgen später. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte darüber kürzlich in einem Newsletter und in Teil 6 ihrer 11-teiligen E-Rezept-Reihe "Was als E-Rezept verordnet werden darf und was nicht" informiert.

Auch die Belieferung von Pflegeeinrichtungen sei aufgrund der derzeit oft noch fehlenden Anbindung von Pflegeheimen an die Telematikinfrastruktur umständlich, wie Apotheke Adhoc kürzlich berichtet hatte.

Immer wieder kommt es außerdem zu Ausfällen der Telematikinfrastruktur, teilweise aufgrund von Wartungsarbeiten. Sofern es Internetausfälle gibt, müssen Apotheken alle Versicherten mit E-Rezept erneut wegschicken. Ebenfalls problematisch ist, dass die mehr als hundert Praxisverwaltungssysteme die notwendigen Funktionen beziehungsweise gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich gut oder teilweise gar nicht implementiert haben.

Aktuell ist das E-Rezept laut Bundesgesundheitsministerium "bereits in mehr als 90 Prozent der PVS in Arztpraxen installiert. Beim Umstieg auf das E-Rezept muss dies im System lediglich "eingeschaltet' werden". Daher gibt es derzeit noch Praxisverwaltungssysteme (PVS), mit denen kein E-Rezept ausgestellt werden kann.

Erst kürzlich kam es zu Vorfällen, bei denen Patienten aufgrund einer technischen Fehlfunktion eines Herstellers von Praxisverwaltungssystemen vermehrt fremde Rezepte zugeordnet wurden, wie Apotheke Adhoc berichtet hatte. Ein Fallback für Ärzte ist das herkömmliche Rezept, der rosafarbene Zettel. Erst kürzlich bemängelten die Apothekerverbände unter anderem, dass es für sie keine solche Notfalllösung gibt.

Ein weiteres kürzlich aufgetretenes Problem ist beispielsweise eine Störung an dem von IBM betriebenen Identity Provider (IDP) für die digitalen Identitäten, woraufhin "kein Zugriff auf das E-Rezept über die E-Rezept-App mit Anmeldung über die TK-Safe-App für Versicherte der Techniker Krankenkassen möglich" war, wie aus dem Gematik-Fachportal hervorging. Demnach war die Anmeldung mit der Gesundheits-ID über die TK-Ident-App für die E-Rezept-App der Gematik nicht möglich.

Die Pläne für den verpflichtenden Start des E-Rezepts wurde in der Vergangenheit immer wieder verschoben. Es sollte bereits Anfang 2022 für alle verpflichtend starten, jedoch wurden diese Pläne im Dezember 2021 auf Eis gelegt. Die technischen Grundvoraussetzungen waren zum damaligen Zeitpunkt nicht erfüllt. Anschließend hatte das Bundesgesundheitsministerium Testregionen festgelegt, diese wollten sich aber aufgrund von Umständen, die das E-Rezept mit sich brachte, nicht mehr an dem E-Rezept-Test beteiligen und forderten den einfacheren Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte.

(mack)