Einheitliches USB-C-Ladekabel: Deutschland verpasst Frist zur Umsetzung

Die Mitgliedsstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2023 Zeit, die USB-C-Richtlinie in nationales Recht zu gießen. Der hiesige Gesetzentwurf kommt Wochen zu spät.

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(Bild: Alexander_Evgenyevich/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission trommelt in sozialen Netzwerken für die von ihr vorangetriebene Initiative gegen die Kabelvielfalt in der digitalen Gerätewelt. "Das Warten hat endlich ein Ende", kündigte sie etwa auf X (vormals Twitter) am 30. Dezember an. "Ab 2024 wird USB-C der gemeinsame Standard für elektronische Geräte in der EU sein. Das bedeutet bessere Ladetechnologie, weniger Elektroschrott und weniger Aufwand bei der Suche nach den Ladegeräten, die Sie brauchen!" Die entsprechende Richtlinie ist vor gut einem Jahr in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten hatten damit bis zum 28. Dezember 2023 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist – nicht zuletzt wegen der Haushaltswirren der vergangenen Monate – aber nicht eingehalten.

Die Bundesregierung brachte auf Basis einer Vorlage aus dem Wirtschaftsministerium Ende Oktober zwar einen Entwurf zur Implementierung der Richtlinie auf den Weg. Demnach soll bis Ende 2024 USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher verpflichtend werden, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Von 2026 wird die Auflage dem Plan nach im Einklang mit den EU-Vorschriften auch für Laptops gelten. Zugleich will die Exekutive eine künftige Harmonisierung in diesem Bereich entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen ermöglichen und dabei auch "etwaige nicht kabelgebundene Ladesysteme" wie Qi berücksichtigen.

In den Bundestag hat die Bundesregierung ihren Entwurf aber erst am 20. Dezember eingebracht und damit nach der letzten Sitzungswoche im vorigen Jahr. Eine erste Lesung im Parlament ist damit erst von Mitte Januar an möglich, die Beschlussfassung voraussichtlich erst im Februar oder März. Sollte noch eine Anhörung gewünscht werden, würde sich der Zeitplan noch weiter nach hinten verschieben. Kommt es hart auf hart, könnte die Kommission bis dahin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen des Reißens der Umsetzungslatte einleiten. Die Brüsseler Regierungsinstitution muss vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Evaluierungsbericht vorlegen. Ferner kann sie schon von 2025 an weitere Gerätekategorien durch delegierte Rechtsakte in die Verbindlichkeitsliste aufnehmen.

Zumindest hat der hiesige Entwurf am 15. Dezember bereits den Bundesrat im ersten Durchlauf passiert. Die Länderkammer erhob bei ihrer Plenarsitzung keine Einwände gegen die Gesetzesinitiative. Nach dem Beschluss durch den Bundestag müsste der Entwurf noch einmal durch den Bundesrat, auch wenn dessen Zustimmung nicht erforderlich ist. Das Gesetz könnte dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit ihrem Vorhaben will die Regierung auch Anforderungen einführen, "sodass die Endnutzer beim Kauf eines neuen Mobiltelefons oder einer ähnlichen Funkanlage nicht gezwungen sind, ein neues Ladegerät zu erwerben". Käufer eines Mobiltelefons oder einer ähnlichen Funkanlage sollen zudem "die erforderlichen Informationen über die Ladeleistungseigenschaften" etwa des Smartphones sowie des damit zu verwendenden Ladegeräts erhalten. USB-C hat sich vor allem bei Mobiltelefonen faktisch bereits als Standard durchgesetzt. Nur Apple setzte lange auf den selbst entwickelten Lightning-Anschluss. Im September präsentierte der US-Konzern aber nun erstmals mit dem iPhone 15 neue Smartphones mit USB-C-Anschluss.

(olb)