Energie: Fernwärme-Gesetz soll Hauseigentümern Planungssicherheit geben

Neben dem in der Koalition umstrittenen Gebäudeenergiegesetz arbeitet die Bundesregierung auch an einem Gesetz, mit der die Fernwärme vorangebracht werden soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 65 Kommentare lesen

(Bild: Stadtwerke Ingolstadt)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesregierung und die Energiebranche wollen dafür sorgen, dass die Wärmenetze schneller ausgebaut werden. Bis 2030 solle zudem die Hälfte dieser Wärme klimaneutral erzeugt werden, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Montag nach einem Treffen mit Branchenvertretern zum so genannten Fernwärmegipfel. Wärmenetze könnten eine große Rolle beim Umbau zu klimafreundlichem Heizen spielen, betonte Bauministerin Klara Geywitz (SPD). "Wichtig ist hierbei eine attraktive und transparente Preisgestaltung, um die Anreize für den Anschluss an ein Wärmenetz zu erhöhen."

In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern Ministerien und Verbände unter anderem einen Finanzierungsrahmen, der klare Anreize für Investitionen in Wärmenetze setzt. Im vergangenen Jahr wurde rund jede siebte Wohnung in Deutschland mit Fernwärme versorgt. Der Anteil erneuerbarer Energien liegt hier derzeit bei rund 20 Prozent. Spätestens 2045 müssen die Wärmenetze komplett treibhausgasneutral sein.

Wärmenetze gelten der Bundesregierung neben modernen Heizsystemen als ein zentraler Baustein der künftigen Wärmeversorgung. Neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) arbeitet sie an einem Wärmeplanungsgesetz, das das Bauministerium nun anlässlich des Fernwärmegipfels in Berlin in groben Zügen vorgestellt hat. Damit will die Regierung eine krisenfeste und bezahlbare Wärmeversorgung schaffen und auch Gewissheit für Gebäudeeigentümer, die planen, in den kommenden Jahren eine neue Heizung einzubauen.

Das Gesetz, das frühestens Ende Juni 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, sieht vor, die Bundesländer dazu anzuhalten, eine flächendeckende Wärmeplanung aufzustellen. Diese Aufgabe sollen sie auf andere verantwortliche Rechtsträger in ihrem Hoheitsgebiet übertragen können, in der Regel die Kommunen. Stadtwerke und kommunale Versorger müssten dann für ihre Stadt und Gemeinde Strategien für maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte entwickeln.

Alle Gebiete ab 10.000 Einwohner sollen eine Wärmeplanung vornehmen. Diese sollen Gebiete ab 100.000 Einwohnern Wärmeplanung etwas schneller durchführen als kleinere Gebiete. Dabei soll zunächst der Bedarf festgestellt werden, also wie viel Wärme in einem Gebiet benötigt wird und welche Wärmeinfrastruktur vorhanden ist.

Darauf soll eine Potenzialanalyse folgen, für die unter anderem geprüft wird, welche unterschiedlichen Energiequellen für die Wärmeversorgung verfügbar sind oder sein können. Das können beispielsweise die Abwärme aus lokalen Rechenzentren sein oder erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden oder Wohngebieten. Erwogen werden soll dabei auch, bestehende Infrastruktur wie das Strom- oder Fernwärmenetz auszubauen. Anhand der Potenzialanalyse sollen die Kommunen das weitere Vorgehen und die Ziele bestimmen. Da sich die Rahmenbedingungen verändern und Lerneffekte einstellen können, sollen die Wärmepläne regelmäßig überprüft werden.

Für die künftige Wärmeversorgung sollen verschiedene Gesetze wie das Baugesetzbuch (BauGB) und die GEG-Novelle ineinandergreifen. Deshalb werden sie "bewusst von der Bundesregierung eng getaktet auf den Weg gebracht", erläutert das Bauministerium. Die Ende Februar von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgestellte GEG-Novelle lässt der Koalition indes noch keine Ruhe, bisher konnten sich SPD, Grüne und FDP noch nicht einigen.

Zur Fernwärme hieß es von Habeck und Geywitz, dass Hausanschlüsse auch gefördert werden sollen. Hauseigentümer benötigten Planungssicherheit und Transparenz, was den Ausbau von Wärmenetzen in den Kommunen angeht. Das soll etwa die Abwägung erleichtern, ob Eigentümer eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Alternative planen müssen.

(anw)