EuGH-Gutachter: Apple bei Milliarden-Steuernachzahlung nicht aus dem Schneider​

Ein EuGH-Generalanwalt plädiert dafür, das Urteil des EU-Gerichts über nicht erwiesene Steuervorteile für Apple in Irland aufzuheben und neu zu verhandeln.​

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Apple Irland

(Bild: Apple)

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Für Apple wird die Luft im jahrelangen Streit über eine potenzielle Steuernachzahlung in Irland in Höhe von 13,1 Milliarden Euro nebst 1,2 Milliarden Euro Zinsen wieder dünner. Das EU-Gericht (EuG) hatte 2020 die Nachforderung der EU-Kommission aus 2016 für nichtig erklärt, wogegen die Brüsseler Regierungsinstitution wenig später in die Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging. EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella plädiert nun dafür, das Urteil der niederen Instanz aufzuheben und den Fall an das EuG zurückzuverweisen. Er begründet dies damit, dass diesem im ersten Anlauf eine Reihe von Rechtsfehlern unterlauen seien.

In der Auseinandersetzung geht es hauptsächlich um die Frage, ob Irland Apple eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt hat. 1991 und 2007 erließ der EU-Staat zwei Steuervorbescheide für zwei Gesellschaften des US-Konzerns. Dabei handelt es sich um Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE). Beide Ableger gründete das Mutterunternehmen nach irischem Recht, steueransässig sind sie aber nicht auf der Insel. Die irischen Behörden hatten mit ihren Vorbescheiden eine von Apple angewandte Methode gebilligt, die Erträge der irischen Unternehmen vor allem in den USA zu versteuern.

Die Kommission kam dagegen zu dem Ergebnis, dass mit dem Deal Gewinne aus der Nutzung der von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen für Immaterialgüterrechte ausgeschlossen worden seien. So habe Irland den Gesellschaften zwischen 1991 und 2014 eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe gewährt, die Apple insgesamt zugute gekommen sei. Der Konzern versteuerte 2011 bei einem Jahresgewinn von 16 Milliarden Euro nur 50 Millionen Euro in Irland.

Pitruzzella schlägt sich nun in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen in der Rechtssache C-465/20 P weitgehend auf die Seite der Kommission. Das EuG hat ihm zufolge die aufgeworfenen Beihilfeaspekte nicht richtig eingeschätzt. Ferner habe das Gericht das Vorliegen und die Folgen einiger methodischer Fehler, die die Vorbescheide dem Beschluss der Kommission zufolge aufgewiesen haben, unzutreffend gewürdigt. Das EuG müsse daher noch einmal ran. Das Plädoyer ist für den EuGH nicht bindend. Oft folgen die obersten EU-Richter aber der Ansicht der Gutachter. Mit dem Urteil wird Anfang 2024 gerechnet.

Apple betonte mit Blick auf die Empfehlung des Generalanwalts, das EuG-Urteil habe ganz klargemacht, dass der Konzern "keinen selektiven Vorteil und keine staatliche Beihilfe erhalten hat". Man glaube weiter daran, dass diese Entscheidung aufrechterhalten werden sollte. Sollte das EuG es in einem potenziellen zweiten Durchgang anders sehen, ist davon auszugehen, dass Apple gegen ein solches Urteil beim EuGH Berufung einlegen wird und eine finale Entscheidung über eine Nachzahlung erst in einigen Jahren zu erwarten ist. Die 14,3 Milliarden Euro parken momentan auf einem Treuhandkonto.

(vbr)