Fachkräftemangel: Bundesrat winkt Fachkräfte-Einwanderungsgesetz durch

Ausländische Fachkräfte sollen unbürokratischer und schneller nach Deutschland kommen können. Ein Gesetz dafür hat am Freitag den Bundesrat passiert.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser warb im Bundesrat für das Gesetz.

(Bild: Deutscher Bundesrat)

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Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" verabschiedet. Mit dem Gesetz soll Deutschland für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige attraktiver werden, indem sie schneller und unbürokratischer ankommen können. Einen Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, lehnte der Bundesrat ab. Nachdem der Bundestag das Gesetz vor zwei Wochen beschlossen hatte, kann es nun in Kraft treten.

IT-Spezialisten sollen künftig eine "Blaue Karte EU" erhalten können, wenn sie keinen Hochschulabschluss besitzen, "aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können". Damit sind Berufserfahrungen auf akademischen Niveau gemeint.

Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss, die in Deutschland eine Arbeit suchen, wird eine Chancenkarte mit einem Punktesystem eingeführt. Auswahlkriterien sind Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Das Studium in Deutschland soll attraktiver werden, indem Studierende leichter eine Nebenbeschäftigung aufnehmen können, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Mit dem Gesetz (PDF) werden bestehende Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe gesenkt. Auch wird eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen, so wie es sich Arbeitgeber wünschten.

Künftig können Menschen aus allen Berufsgruppen nach Deutschland kommen und eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, auch wenn sie keinen in Deutschland formal anerkannten Abschluss haben. Allerdings brauchen sie eine zweijährige Erfahrung in dem jeweiligen Beruf, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Der Wechsel von Aufenthaltstiteln hin zu Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken wird leichter. Das heißt, wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann dies nun auch erst nach der Einreise machen.

Zudem werden die Regelungen zur Mobilität und des Familiennachzugs vereinfacht. Verringert wird die Voraufenthaltsdauer, die erforderlich ist, damit Inhaber einer Blauen Karte EU und deren Familienangehörige eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Eine neue zentrale Stelle im Außenministerium soll helfen, die Bearbeitungszeiten für Anträge zu verkürzen.

Um den Bedarf an Fachkräften in Deutschland zu decken, reiche es nicht aus, inländische und innereuropäische Potenziale zu heben, meint die Bundesregierung. "Zusätzlich müssen drittstaatsangehörige Fachkräfte für eine Erwerbsmigration nach Deutschland gewonnen und ihnen hierzu ein rechtmäßiger Aufenthalt gewährt werden." Mit dem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung jährlich 60.000 zusätzliche Arbeitskräfte zu gewinnen.

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Diese Argumente bekräftigte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Plenum des Bundesrats. Die Länder seien nun verpflichtet, das Gesetz umzusetzen. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hätte sich ein "mutigeres" Vorgehen gewünscht, damit die bisher Geduldeten besser in den Arbeitsmarkt eingebunden werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies im Bundesrat auf etwa 2 Millionen offene Stellen hin. Ähnlich wie andere Länder wie Kanada wolle die Bundesregierung im Ausland offensiv Arbeitskräfte anwerben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies auf das große inländische Potenzial von Frauen als Arbeitskräfte hin, das gehoben werden müsse. "Wer Wachstum will, will Fachkräftezuwanderung", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Abschluss der Aussprache. 600.000 Stellen in Deutschland seien schlichtweg nicht besetzbar,

(anw)