GEMA geht erfolgreich gegen Alphaload vor

Die Musikverwertungsgesellschaft freut sich über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach der kommerzielle Usenet-Zugangsanbieter Downloads des geschützten GEMA-Repertoires zu unterbinden habe.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 172 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die GEMA hat nach eigenen Angaben einen weiteren juristischen Sieg im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erzielt. So freut sich die Musikverwertungsgesellschaft über ein Urteil (Az. 5 U 255/07) des Oberlandesgerichts Hamburg, demzufolge der kommerzielle Usenet-Zugangsanbieter Alphaload Downloads des geschützten GEMA-Repertoires zu unterbinden habe. Der Plattformbetreiber, die in Online-Foren umstrittene Schweizer Walea GmbH, müsse dafür Sorge tragen, dass Dateien mit den monierten Werken über den Dienst "nicht mehr auffindbar sind und nicht mehr heruntergeladen werden können".

Alphaload unterstützt seine Kunden kostenpflichtig bei der Suche nach Inhalten in Newsgroups und erlaubt Downloads über eine spezielle Software. Die GEMA hatte sich vor allem an der Werbung des Anbieters gestoßen, dass Nutzer anonym und sicher vor Rechtsverfolgung auf Filme, MP3-Dateien, Software oder Computerspiele zugreifen können. Auch aus dem geschützten Repertoire der Gesellschaft seien eine "große Anzahl" Musikwerke gesetzeswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden. Die GEMA konnte ihren Angaben nach so im Oktober 2007 beim Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverpflichtung erwirken. Zudem sei das Schweizer Unternehmen dazu verurteilt worden, sämtliche Werbeaussagen für eine illegale Nutzung des Dienstes einzustellen.

Walea war gegen die Entscheidung in Berufung gegangen. Durch die Urteilsbegründung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar sieht sich die GEMA nun in ihrem Kurs bestätigt, wollte das Dokument aber auf Anfrage von heise online nicht öffentlich zugänglich machen. Die Verwertungsgesellschaft ging parallel auch gegen die Anbieter UseNeXT sowie Usepirat vor und konnte dabei die Schließung der zuletzt genannten Plattform erreichen. (Stefan Krempl) / (anw)