Gaskrise: Bundeskabinett beschließt Dezember-Soforthilfe für Gaskunden

Privathaushalte sollen im Dezember keinen Abschlag auf ihre Gasrechnung zahlen müssen. Das hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht.

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(Bild: Vova Shevchuk / Shutterstock.com)

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einmalzahlung für Gaskunden beschlossen. Im Dezember soll für Verbraucher und Verbraucherinnen dadurch die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- und Abschlagzahlung zu leisten. Die Vorlage soll als nächstes im Bundestag behandelt werden, laut Zeitplan der Regierung am 11. November den Bundesrat passieren.

Die Soforthilfe für Gas und Wärme, wie sie im Oktober von der "Gas-Kommission" vorgeschlagen wurde, soll laut Bundesregierung insgesamt 9 Milliarden Euro kosten. Das geht aus einem Eckpunktepapier "Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom" hervor, das heise online vorliegt. Eine Prüfung verschiedener Möglichkeiten habe ergeben, dass der Abschlag nicht versteuert werden soll, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Begünstigt werden sollen alle Verbraucher, die nach Standardlastprofilen (SLP) abgerechnet werden, wie Haushalte, KMU, soziale Einrichtungen sowie Verbraucher mit registrierter Leistungsmessung (RLM). Ihr Verbrauch muss jährlich unter 1,5 GWh liegen, es darf sich nicht um einen kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmerzeugungsanlagen handeln. Weitere Verbraucher wie etwa Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen oder Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sollen unabhängig von ihrem Jahresverbrauch per Sonderregelung einbezogen werden. Krankenhäuser sollen über die zweite Stufe ab dem 1. Januar 2023 entlastet werden.

Die Entlastung der Vermieter soll an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden.

Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. "Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit."

Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Webseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.

Die Soforthilfe ist in dem Eckpunktepapier die erste Stufe der Entlastung als Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse für Haushalte im März, die als zweite Stufe vorgesehen ist. Die Bundesregierung strebt dazu aber eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar an, wie aus einer Fußnote in dem Papier hervorgeht. Die Versorger hatten deutlich gemacht, eine Gaspreisbremse sei vor März nicht zu schaffen. Für die Industrie soll ab 1. Januar 2023 eine Gas- und Strompreisbremse greifen.

(anw)